Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

8 Schritte zur CE-Kennzeichnung: der Weg zur Konformität

Erstellt von Laura Heissenbüttel am 27.08.19 09:56

Wenn Menschen nach dem CE-Kennzeichen gefragt werden, dann ist das schlichte Zeichen den meisten ein Begriff. Doch was genau dahintersteckt, das weiß kaum jemand. Ein Überblick über das Konformitätsbewertungsverfahren am Beispiel eines Maschinenherstellers soll Abhilfe schaffen.

Typenschild mit CE-Kennzeichen

Wird ein CE-Kennzeichen an einer Maschine oder einem Produkt angebracht, so stellt es sicher, dass die geltenden Richtlinien der EU eingehalten werden. Welche Richtlinien das sind kommt auf die Art des Produktes an. Handelt es sich beispielsweise um eine Maschine, so werden sie in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschrieben. Durch die gewährleistete Einhaltung aller Richtlinien ist das CE-Kennzeichen außerdem für den freien Warenverkehr innerhalb der EU unerlässlich und seine Anbringung Pflicht für Hersteller und Importeure. Grundsätzlich ist also festzuhalten, dass das CE-Kennzeichen darauf hinweist, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für das jeweilige Produkt oder die Maschine eingehalten werden.

Das Einhalten aller geltenden Richtlinien für ein Produkt liegt in erster Linie beim Hersteller. Er ist in der Pflicht das Kennzeichen vor dem Inverkehrbringen an dem Produkt anzubringen. Somit liegt es auch beim Hersteller, die geltenden Richtlinien zu recherchieren und die darin verfassten Normen einzuhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, sodass eine gründliche Recherche dringend zu empfehlen ist.

In Anlehnung an die geltenden Richtlinien sollten im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens außerdem die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts festgelegt werden. Dazu gehört die Definition von Grenzen, die anhand der Zielgruppe für das Produkt formuliert werden müssen. Es handelt sich beispielsweise um die vorhersehbaren Fehlanwendungen des Produkts oder der Maschine, zeitliche und räumliche Grenzen und die Bedingungen für eine sichere Benutzung oder Inbetriebnahme. Diese können unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob das Produkt oder die Maschine für geschultes Fachpersonal oder eine Privatperson gedacht ist. Aus diesem Grund sollte die Definition der Zielgruppe gut überdacht sein.

Da Richtlinien inhaltlich häufig sehr allgemein formuliert sind, werden diese häufig durch eine Liste mit harmonisierten Normen ergänzt. Die Umsetzung dieser Normen zeigt auf, dass das Produkt den Anforderungen der dazugehörigen Richtlinie auch tatsächlich entspricht. Die Normen-Listen stellt die EU in Form von Amtsblättern zur Verfügung. Da Normen urheberrechtlich geschützt sind, müssen sie allerdings kostenpflichtig erworben werden. Eine gründliche Recherche zu Beginn des Prozesses ist deshalb auch aus kosteneffizienzgründen sinnvoll.

Risikobeurteilung im Rahmen des CE-Zertifizierungsprozesses

Um den Prozess noch besser zu verdeutlichen, bleiben wir beim Beispiel einer Maschine und der dazugehörigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Nach der Richtlinienrecherche, aber noch bevor die Maschine tatsächlich gebaut wird, ist eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Sie dient dazu die Gefahren, die von der fertigen Maschine ausgehen könnten, schon im Vorhinein zu identifizieren und zu minimieren. Für die Risikobeurteilung ist die Norm EN 12100:2010 zu berücksichtigen, die zwar detaillierte Informationen zu möglichen Gefährdungen und Risiken enthält, nicht aber eine Anleitung zur Durchführung der eigentlichen Risikobeurteilung. An dieser Stelle empfiehlt sich externe Hilfe durch einen Experten oder eine Software zur Risikobeurteilung, um die Beurteilung korrekt durchzuführen.

Ist die Konstruktion der Maschine dann abgeschlossen schreibt die Maschinenrichtlinie die Technische Dokumentation vor. Sie beinhaltet unter anderem eine Konformitätserklärung, Konstruktionspläne, Schaltpläne, Benutzerinformationen und die Bedienungs- oder Betriebsanleitung der Maschine bereitzustellen. Ist ein Export der Maschine geplant, so ist es außerdem notwendig die Dokumente in der Amtssprache des Ziellandes mitzuliefern.

Bevor im letzten Schritt das CE-Kennzeichen an der Maschine angebracht werden kann muss eine EG-Erklärung als Bestätigung der Konformität der Maschine verfasst werden. Die EG-Erklärung beinhaltet im Wesentlichen die Dokumentation des Bewertungsverfahrens. Es werden beispielsweise alle angewandten harmonisierten Normen in der Erklärung festgehalten.

Im letzten Schritt des Prozesses wird das CE-Kennzeichen an der Maschine befestigt. Dazu wird ein Typenschild angebracht, das neben dem CE-Kennzeichen auch den Namen der Maschine und Informationen zum Hersteller abbildet.

Fassen wir die Schritte nochmal kurz zusammen:

  1. Recherchieren Sie gründlich nach anzuwendenden Richtlinien!
  2. Definieren Sie die Grenzen Ihres Produktes genau!
  3. Präzisieren Sie Ihre Zielgruppe!
  4. Verweisen Sie auf harmonisierte Normen!
  5. Fertigen Sie die Risikobeurteilung konstruktionsbegleitend an!
  6. Erstellen Sie die Technische Dokumentation in Amtssprache des Ziellandes!
  7. Verfassen Sie die EG-Erklärung!
  8. Vergessen Sie das Typenschild nicht!

Dieser Schnelldurchlauf zum CE-Kennzeichen für Maschinenhersteller erklärt beispielhaft den Ablauf des Verfahrens. Aber was gilt es bei unvollständigen Maschinen zu beachten? Und wann kommt es zu einer wesentlichen Veränderung durch den Maschinenbetreiber? Um Ihre Fragen rund um das Thema CE-Kennzeichnung zu beantworten, bieten wir Ihnen unser Whitepaper an:

 

Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung, Technische Dokumentation

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