Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Peter Roßmann

Recent Posts

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Hersteller und Importeure beachten müssen

Erstellt von Peter Roßmann am 13.11.24 10:37

Der 13. Dezember 2024 rückt näher – und damit das Datum, mit dem die neue EU-Verordnung über Allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (GPSR) verpflichtend angewendet werden muss. Sie ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, die General Safety Product Regulation. In Kraft trat sie bereits am 12. Juni 2023, ihre Umsetzung in Deutschland wird durch die Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfolgen. Damit der 13. Dezember nicht zu einem klassischen Freitag, der 13. wird, geben wir heute einen umfassenden Überblick, was die neue Verordnung den nun konkret bedeutet - und für wen.

Die Produktsicherheitsverordnung enthält viele allgemeine Informationen, etwa zum Umgang mit Produktrückrufen oder über die Marktaufsicht. Das Update bringt einige größere Änderungen mit sich – grundlegende Themen werden konkreter beschrieben und es gibt einige Vorgaben, die die Novellierung für Hersteller zu einem brennenden Thema machen. Eine davon ist die Pflicht, eine Risikoanalyse für alle Produkte durchführen zu müssen. Betroffene Hersteller der klassischen Verbraucherprodukte haben noch nie davon gehört – sie wissen nicht um ihre Inhalte, den Aufbau oder welche Vorlagen für Risikobeurteilungen es gibt.

Verschärfungen kommen auch auf den Onlinehandel und Online-Marktplatz-Anbieter zu, die künftig nur konforme und sichere Produkte anbieten dürfen. Die Informationspflichten wurden ausgeweitet, verpflichtend wird zum Beispiel eine Produktidentifikation, also um welches Produkt es sich handelt und von wem es stammt, sowie Warnhinweise für den Endkunden.

Mit der neuen Verordnung über Allgemeine Produktsicherheit will die EU folgende Ziele erreichen:

  • Sie soll die Sicherheit für die sogenannten nichtharmonisierten Verbraucherprodukte verbessern (dazu gleich mehr)

  • Sie soll Lücken in den Harmonisierungsrechtsvorschriften schließen und damit Sicherheitsrisiken mindern

  • Sie legt Mindestanforderungen für alle Unternehmen fest

  • Sie soll das gleiche Sicherheitsniveau für den Kauf von Produkten online wie offline schaffen: Auch Online-Marktplätze sind nun von Produktsicherheitsverpflichtungen betroffen

  • Die Marktüberwachung soll effizienter durchgesetzt werden

  • Für gefährliche Produkte soll das sogenannte Safety Business Gateway kurze Fristen und eine systematische Überwachung möglich machen

  • Produktrückrufe sollen wirksamer werden

Der Anwendungsbereich der Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR

Die Sicherheit von Produkten wird seit 2001 von der Produktsicherheitsrichtlinie als Dachverordnung geregelt. Abhängig davon, um welche Produkte es sich handelt, greifen dann EU-Rechtsvorschriften wie Maschinenrichtlinie, EMV Richtlinie, Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie und Kosmetikrichtlinie. Manche der Produkte haben weitere Risiken, die nicht unter die Sicherheitsanforderungen der genannten Richtlinien fallen. Für diese gilt dann ebenfalls die Dachverordnung.

Für alle anderen sogenannten nichtharmonisierten Verbrauchsgüter, die generell nicht unter eine dieser sektoralen Richtlinien fallen, gilt die Produktsicherheitsrichtlinie und künftig die Produktsicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um sogenannte Verbraucherprodukte, also Gegenstände, die für einen Verbraucher vorgesehen oder von ihm genutzt werden. In der Regel sind das Produkte ohne elektrischen bzw. energetischen Antrieb, ohne Pneumatik oder elektronische Sicherheitserfordernisse: simple Gegenstände wie Stühle oder Aschenbecher, aber auch Fitnessgeräte, Föhne, Fahrräder und Werkzeuge wie Sägen.  

Die neue Produktsicherheitsvorordnung wird für Produkte gelten, die neu, aber auch gebraucht und repariert sind. Deswegen kann sie auch Anbieter auf Flohmärkten oder Plattformen wie Etsy betreffen.

 

 

Die Sicherheitsanforderungen der Allgemeinen Produktsicherheit 2023/988 (GPSR)

Laut Produktsicherheitsverordnung dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Die Definition von „sicher“ lautet: „Jedes Produkt, das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung, was auch die tatsächliche Gebrauchsdauer einschließt, keine oder nur geringe mit seiner Verwendung zu vereinbarende als annehmbar erachtete und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbare Risiken birgt.“

Folgende Aspekte wirken sich unter anderem auf die Sicherheit eines Produkts aus und werden in Artikel 6 der Verordnung beschrieben: 

  • Seine Eigenschaften wie Gestaltung, technische Merkmale, Zusammensetzung, aber auch Verpackung, Zusammenbau, Installation, Verwendung und Wartung

  • Eine mögliche Einwirkung auf andere Produkte bei einer gemeinsamen Verwendung

  • Die Erscheinung, Aufmachung, Etikettierung und Alterskennzeichnung

  • Die Anwender bzw. Verbraucher und damit vorhersehbare Fehlanwendungen, etwa durch Kinder

  • Die Integration von Technologien wie Künstliche Intelligenz und die Notwendigkeit von Cyber-Security.

Die Verantwortlichen der Produktsicherheit: Hersteller, Einführer und Händler

Verantwortlich für die Produktsicherheit sind die sogenannten Wirtschaftsakteure, das heißt Hersteller, Einführer und Händler.

Hersteller müssen unter anderem gewährleisten, dass nur sichere Produkte hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Sie müssen eine Risikoanalyse durchführen und aktuelle technische Unterlagen vorhalten. Produkte müssen mit Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer gekennzeichnet werden. Der Hersteller muss neben seinem Namen und einer Kontaktanschrift auch eine elektronische Adresse angeben. Sollten Probleme mit dem Produkt auftreten, muss der Hersteller diese beheben und im Gefahrenfall die Behörden und Verbraucher informieren. Ebenfalls muss er Kommunikationskanäle einrichten, um Beschwerden einreichen zu können.

Der Einführer darf ebenfalls nur konforme Produkte in der EU in den Verkehr bringen und muss sicherstellen, dass der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat. Falls es keinen Hersteller gibt oder der aus einem Drittland für die EU-Marktaufsicht nicht greifbar ist, fällt die Haftungsverantwortung auf den Importeur. Auch der Händler muss sich vergewissern, dass Hersteller und Einführer seiner Produkte die an sie gestellten Anforderungen erfüllt haben. Er muss seinerseits Produktbeobachtungen durchführen, Korrekturmaßnahmen ergreifen und Behörden bei Problemen informieren. Amazon beispielsweise und auch andere Online-Marktplatzanbieter kommen über entsprechende Notifikationen den neuen Anforderungen bereits nach. 

Risikoanalyse und technische Unterlagen: nach EU 2023/988 GPSR jetzt notwendig

Der Hersteller muss nach der neuen Produktsicherheitsrichtlinie die Sicherheit seiner Produkte nachweisen und sicherstellen – mit einer internen Risikoanalyse und technischen Unterlagen. Erstere müssen eine Analyse der mit dem Produkt verbundenen Risiken enthalten sowie die Lösungen, um diesen zu begegnen. Alle einschlägigen Normen müssen erfasst und die Unterlagen auf dem neuen Stand bleiben. Sie müssen zehn Jahre aufbewahrt und auf Verlangen den Behörden vorgezeigt werden. Die Risikoanalyse ist ein internes Dokument, das nicht an den Verbraucher herausgegeben werden muss.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR macht nun keine konkreten Vorgaben, wie diese Risikoanalyse zu erstellen ist, was darin stehen muss oder welche Normen greifen. Es gibt auch noch keine Handlungsempfehlung, wie die notwendige Risikobeurteilung im Rahmen der GPSR im Detail aussehen soll.

Das Mindeste, was in eine Risikobeurteilung gehört, ist die Beschreibung des Produkts – analog zur Bestimmung der Grenzen einer Maschine nach der Maschinenrichtlinie. Die sogenannten Anwendungsgrenzen müssen geklärt werden, also für welche Personengruppe und für welches Umfeld das Produkt gedacht ist, ob es in Innenräumen oder auch draußen verwendet werden darf und ob es sich um ein Spielzeug handelt. Damit können Hersteller für ihr Produkt einen Rahmen setzen und die Zielgruppe definieren, um bei Fehlanwendungen auf der sicheren Seite zu sein. Bei einem Fahrrad hängt zum Beispiel die Unfallvermeidung eben stark mit dem Fahrvermögen der Anwender zusammen.

Unterm Strich bedeutet das, dass sich Hersteller mit ihrem Produkt beschäftigen müssen, um Gefahrenpotenziale wie spitze Kanten oder ein brüchiges oder brennbares Material sowie vorhersehbare Fehlanwendungen zu erkennen, etwa, wenn eine Plastikbanane als Spielzeug die Gefahr birgt, von einem Kind verschluckt zu werden. Der Artikel 5 der Produktsicherheitsverordnung, der die Aspekte für die Sicherheitsbewertung nennt, kann bei der Produktbetrachtung die Basis bilden.

Risikoanalyse für Produktsicherheit mit CE-CON Safety

Wir wissen, wie man Risikobeurteilungen für Maschinen erstellt: Unsere Software CE-CON Safety ist deswegen auch für die Risikoanalyse von Verbraucherprodukten prädestiniert. Mit einem klaren, systematischen Vorgehen und der Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen und Daten einfach zu hinterlegen. Außerdem können Risikobeurteilungen gebündelt werden: Denn nicht für jedes Aschenbechermodell muss eine eigene erstellt werden. CE-CON Safety erlaubt es hier, Produktkategorien zusammenzufassen und Zeit zu sparen. Das ist eine gute Nachricht, denn das Problem der meisten Anbieter ist einfach die schiere Masse der Produkte. Mit CE-CON Safety tut man sich dann deutlich leichter - darauf gehen wir im nächsten Blogbeitrag genauer ein.

Produktsicherheitsverordnung: Wer kontrolliert’s?

Allgemein gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – die Wirtschaftsakteure müssen die Gesetze also einhalten. Die Kontrolle durch Behörden erfolgt länderspezifisch und abhängig von Produkt und Kategorie. Die neue Verordnung setzt aber klarere Maßstäbe für Marktaufsichtsbehörden und es ist durchaus davon auszugehen, dass Kontrollen erfolgen werden. Da Behörden oft erst im Schadensfall oder bei einer Meldung einschreiten, kontrolliert der Markt sich auch selbst, wenn Mitbewerber, Kunden und Verbraucher genau hinsehen und Probleme melden.

 

 

Auch neu: erweitere Produktkennzeichnungspflichten und Meldepflichten

Mit der 2023/988 GPSR müssen Produkte eine elektronische Adresse erhalten – eine URL mit Kontaktangaben, eine E-Mail-Adresse oder einen QR-Code.

Zur notwendigen Kennzeichnung gehören darüber hinaus Handelsname oder Handelsmarke

des Herstellers, die Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, wenn der Hersteller außerhalb der EU liegt, die Produktidentifizierung, Angaben zum Produkt – bei Bedarf auf der Verpackung oder beigefügt – sowie Sicherheitshinweise und eine Anleitung.

Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt gefährlich ist, weitet die 2023/988 GPSR die Meldepflichten aus. Hersteller, Einführer und Händler müssen dann Korrekturmaßnahmen ergreifen, die Verbraucher und Behörden unterrichten und die Information über die Plattform Safety-Business-Gateway zur Verfügung stellen.

Die Rückrufanzeige muss in leicht verständlicher Sprache verfasst sein, eine klare Produktbeschreibung enthalten, die Gefahr und das Vorgehen für den Verbraucher beschreiben und Abhilfemaßnahmen schildern sowie Kontaktdaten bereitstellen. Abhilfemaßnahmen müssen wirksam, kostenfrei und zeitnah sein. Notwendig sind mindestens zwei, etwa Reparatur, Ersatz oder die Erstattung des Werts. 

Die neue Produktsicherheitsverordnung macht damit klare Vorgaben für einen Produktsicherheitsrückruf – die Vorlage in der Durchführungsverordnung ist auffällig rot und die Formulierung muss direkt sein, so dass Hersteller den Mangel nicht mehr im Marketingsprech verbrämen können. Er muss zeigen, dass er etwas und was er unternimmt und ansprechbar sein.

Onlinehandel und Produktsicherheit

Die neue Produktsicherheitsverordnung gleicht nicht zuletzt die Anforderungen für Online- und stationären Handel an, woraus neue Pflichten für den Onlinehandel resultieren.

Auch hier müssen Name, Anschrift und elektronische Adresse des Herstellers kommuniziert und der verantwortliche Wirtschaftsakteur genannt werden – analog zu den Pflichten des Herstellers. Das Produkt muss identifiziert, mit einer Abbildung und eventuellen Warnhinweisen in der Sprache der Verbraucher versehen werden.

Für Anbieter von Online-Marktplätzen gehen die Verpflichtungen noch weiter: Sie müssen sich beim Safety Gate Portal registrieren und ihre Anlaufstelle dort hinterlegen. Sie müssen ein Verfahren sicherstellen, um die Produktsicherheit gewährleisten zu können – Produktinformationen müssen online leicht zugänglich sein. Meldungen zur Produktsicherheit müssen innerhalb von drei Tagen erfolgen, bei gefährlichen Produkten kann die Anordnung erfolgen, dass Inhalte entfernt bzw. der Zugang gesperrt und Warnhinweise angezeigt werden müssen. Sie müssen Informationen über Produktsicherheitsrückrufe auf ihren Onlineschnittstellen bereitstellen, das Safety Gate Portal beobachten und Unfälle dort melden. Marktüberwachungsbehörden muss die Extraktion von Daten möglich sein.

Neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR: Die Änderungen im Überblick

  • Die Produktkennzeichnung wurde erweitert, die Nennung einer elektronischen Kontaktadresse und des Wirtschaftsakteurs ist nun vorgeschrieben

  • Die Meldepflichten für unsichere Produkte wurden ausgeweitet

  • Die Informationspflichten für den Onlinehandel wurden ausgeweitet

  • Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sich im Safety Gate Portal registrieren

  • Das Gesetz macht Vorgaben für Produktrückrufe

  • Verbraucherbeschwerden müssen online möglich sein

  • Das Register der Rückverfolgbarkeit für Produktkategorien mit ernstem Risiko wird eingeführt

  • Risikoanalyse und technische Unterlagen müssen für Produkte erstellt werden

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Lockout Tagout (LOTO): Vier verbreitete Fehlannahmen

Erstellt von Peter Roßmann am 17.01.24 09:28

"LOTO macht einen Haufen Mehrarbeit"!

"LOTO ist nichts für kleine Betriebe"

"Wieso LOTO? Wir haben doch PSA!"

Das Lockout-Tagout-Verfahren (LOTO) sichert Restenergien in Maschinen und Anlagen und macht so eine sichere Wartung und Instandhaltung möglich. Wir wenden uns heute den gängigen Fehlannahmen zu und versuchen aufzuklären. 

LOTO bedeutet einen hohen Mehraufwand für die Instandhaltung

Es ist richtig, dass das Lockout-Tagout-Verfahren für die Instandhalter zusätzliche Arbeitsschritte bedeutet, schließlich müssen die Energien abgestellt, Kugelhähne oder Drehräder mit dem richtigen Schloss oder LOTO-Hilfsmittel gesichert und mit einem Etikett markiert werden. Gute LOTO-Prozeduren können diese Zeit aber verkürzen: Denn je besser die Anweisungen sind, desto weniger Zeit benötigen die Instandhalter für LOTO. Lockout Tagout reduziert den Aufwand für die Instandhaltung noch an anderer Stelle: Im Stress der Produktion und im Zeitdruck müssen sich Instandhalter nicht bei jeder Reparatur und Wartung überlegen, wo die Gefährdungen der Maschine liegen und wie sie diese abschalten können. Stattdessen folgen sie einfach den definierten LOTO-Prozeduren. Nehmen sich Unternehmen also die Zeit, einmal die Gefährdungen im Rahmen des LOTO-Programms zu erfassen und Prozeduren zu erarbeiten, sparen sie diese Zeit bei jeder Reparatur oder anderen Arbeiten an der Maschine.

Wie hoch der Aufwand für Lockout Tagout an der einzelnen Maschine ist, variiert. Fahren mit der Elektrik auch die Pneumatik und andere Energien herunter, kann es ausreichend sein, die Maschine mit einem Schloss und einem Tag zu versehen und sie ist im Sinne von LOTO sicher. Es ist aber auch möglich, dass eine Anlage mit zehn Prozessgasen, welche nur mechanisch zu verriegeln sind, gespeist wird. Dann muss jedes mit einem LOTO-Hilfsmittel zum Beispiel am Handrad abgeschlossen werden

LOTO ist nur für große Anlagen relevant

Eine Fehlannahme ist, dass Lockout Tagout nur für große Industrieanlagen wichtig ist. Schließlich passieren Unfälle auch an kleinen Maschinen und in kleinen Unternehmen. Deswegen ist ein LOTO-Programm für Unternehmen mit Maschinen und Anlagen unabhängig von ihrer Größe sinnvoll. Da von Maschinen und Anlagen unterschiedliche Risiken ausgehen können, ist es wichtig, pro Maschine präzise LOTO-Prozeduren zu erstellen - eben nicht nur für die ganz großen, sondern für alle.

LOTO ist überflüssig, wenn persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird?

Viele gehen davon aus, dass LOTO durch das Tragen persönlicher Schutzausrüstung komplett entfallen kann - schließlich hat man bereits etwas für die Sicherheit getan.

Doch PSA kann nie eine Gefährdung im Vorfeld komplett verhindern, sondern begrenzt zumeist nur den Schaden. Sie ist wird also erst im letzten Schritt eine korrekten Risikominderung herangezogen.

Eine Kombination aus LOTO und PSA schafft dagegen eine sichere Arbeitsumgebung. Beides alleine reicht oft nicht aus um für Sicherheit zu sorgen.

Zum Beispiel: Man kann eine heiße Oberfläche nicht einfach abschalten - hierfür benötigt man dann Handschuhe, die dabei helfen. So greifen LOTO und PSA ineinander und erhöhen beide gemeinsam die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Das LOTO-Programm muss ständig weiterentwickelt werden

Das LOTO-Programm entspricht einem Lehrbuch und pro Maschine werden einzelne , spezifische Anweisungen erarbeitet. Das Programm muss zwar hin und wieder auf seine Aktualität hin geprüft werden, im Großen und Ganzen steht es aber langfristig. Einzelne Anweisungen können sich zum Beispiel wegen Reparaturen, Umbauten oder neuen Konfigurationen und Prozessen verändern. Möglicherweise müssen auch neue Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. Dieser Aufwand hält sich insgesamt aber in Grenzen - steht Lockout Tagout einmal, dann sind die notwendigen Aktualisierungen überschaubar. 

Der Aufwand besteht anfangs darin sich einmal mit den gefährlichen Energien und Auswirkung der Maschine im Rahmen der LOTO-Prozedur zu beschäftigen. Anschließend lässt sich vieles in Automatismen effektiv umsetzten.

LOTO mit intelligenter Software umsetzen

LOTO geht künftig noch einfacher: Mit unserer Software CE-CON Safety lassen sich das LOTO-Programm und LOTO-Prozeduren erstellen und dokumentieren - geplant ist die Funktionserweiterung für LOTO noch in 2024.

Übrigens: Wir unterstützen nicht nur dabei, LOTO aufzusetzen, wir helfen auch, es ins Laufen zu bekommen und am Laufen zu halten. Mit Audits und Überprüfungen des LOTO-Programms können wir Schwachstellen identifizieren und Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen. Wir unterstützen auch gern bei der Schulung der Mitarbeitenden und stellen so sicher, dass sie stets die aktuellen Verfahren und besten Praktiken anwenden. 


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout, Software CE-CON Safety

Die vier zentralen Fehler bei der LOTO-Einführung

Erstellt von Peter Roßmann am 13.12.23 10:36

LOTO – Lockout Tagout – ist ein Verfahren des Arbeitsschutzes: Dabei werden alle Energien einer Maschine oder Anlage abgesperrt und markiert (lockout = abschließen, tagout = kennzeichnen). Es wird für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten wie Reinigung und Instandhaltung eingesetzt, da in dieser Lebensphasen der Maschine, das heißt außerhalb des Regelbetriebs, die meisten wirklich schweren oder tödlichen Unfälle passieren – wegen Restenergien, die eben nicht getrennt wurden. Wenn Unternehmen LOTO von vorneherein falsch angehen, können sie das Programm später aber nicht mehr vollständig und erfolgreich umsetzen. Diese vier Fehler sehen wir immer wieder. 

1. Einfach mal LOTO-Schlösser kaufen

Viele Unternehmen starten Lockout-Tagout ohne Struktur. Sie gehen den in ihrer Wahrnehmung einfachsten Schritt und kaufen LOTO-Equipment wie Schlösser, damit sie etwas in der Hand haben. Oft werden hierbei beispielsweise Schlösser mit einem falschen Schließmechanismus gekauft. Um es klar zu sagen: Das ist rausgeworfenes Geld und die falsche Herangehensweise. Denn LOTO benötigt die richtigen Umgebungsbedingungen, die passende Orgastruktur und entsprechende Prozesse. Unternehmen brauchen also einen Plan. Sie müssen ihr Ziel kennen und den Weg dorthin. Dafür müssen sie sich ein LOTO- Programm und eine Struktur überlegen und ihre Abläufe in der Wartung abbilden. Das LOTO-Verfahren sollte in die bereits vorhandenen Strukturen eingebunden werden. Auf dieser Basis können Unternehmen später die notwendigen LOTO-Materialien viel gezielter einkaufen und außerdem noch Geld sparen. Wir von CE-CON beraten und unterstützen beim Aufsetzen eines LOTO-Programms und beantworten alle Fragen.

2. Lockout-Tagout der Belegschaft überstülpen

Die Anforderung, ein Lockout-Tagout-Programm aufzusetzen, kommt in der Regel von der Konzernmutter oder als Reaktion auf einen Unfall im Betrieb. Weil in der Wahrnehmung der Geschäftsführung die Instandhaltung verändert werden muss, wird LOTO der Belegschaft von oben übergestülpt. Genau das sollten Unternehmen vermeiden. Der Grundgedanke von LOTO ist, dass sich der Instandhalter selbst bei seiner womöglich gefährlichen Arbeit sichern kann. Falls die Prozesse falsch angegangen werden, wird es dagegen oft als Konzernvorgabe empfunden. Weitere Handgriffe im normalen Ablauf werden dafür notwendig und es ist wahrscheinlich, dass die Instandhaltung die LOTO-Prozeduren zunächst als unnötig ansieht. Deswegen muss die Belegschaft richtig abgeholt werden: Steht sie Lockout-Tagout nicht offen gegenüber, kann es nicht gelingen, das Programm langfristig zu implementieren. Die Anwender müssen dahinterstehen. Unternehmen müssen also klarmachen, worum es geht; es braucht Ansprechpartner und der Prozess muss überwacht werden. Es reicht nicht, dem Personal LOTO-Schlösser und eine Arbeitsanweisung in die Hand zu drücken.

3. Der Maschinenpark ist nicht LOTO-fähig

Wir haben schon festgestellt, dass das LOTO-Programm vor dem Equipmentkauf stehen muss. Anders formuliert: Unternehmen müssen wissen, wo Lockout-Tagout umsetzbar ist und wie – und das kann eine Herausforderung sein, denn oft ist der Maschinenpark gar nicht LOTO-fähig. Der Instandhalter ist schlicht nicht in der Lage, die Energien einer Maschine mit seinem Schloss abzuriegeln, wenn sich manche Abschaltpunkte mit dem Schloss nicht trennen oder manche Energien sich nicht abschalten lassen: Etwa, wenn die Pneumatikzuleitung in drei Bearbeitungszentren führt, es aber nur einen Haupthahn gibt, um sie abzustellen. Lockout-Tagout für nur eines der Zentren ist damit nicht möglich – es müsste eine untergeordnete Wartungseinheit eingebaut werden.

Oft geht eine Art Inventur dem Einführen von Lockout-Tagout voraus: Unternehmen benötigen eine Liste aller Maschinen, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit diese mit welchen Energien verbunden sind und wie man sie trennen kann. Wichtig dabei ist, dass man sich mit seinen vorhandenen Strukturen und auch den Maschinen beschäftigt bevor das Verfahren einfach gemacht wird. In der Regel sind Anlagen über Jahre hinweg gewachsen und deswegen nicht LOTO-fähig, es gibt aber auch Optimierungsbedarf bei Unternehmen mit neuen Maschinenparks. Ist eine Maschine nicht LOTO-fähig, ist ein Workaround mit anderen Hilfsmitteln notwendig, um ihre Energien sicher abzustellen. Das dauert immer länger.

Die gute Nachricht: Für die Umrüstung ist in der Regel kein Riesenbudget notwendig. Manchmal reicht es, einen Kugelhahn oder ein Handrad zu implementieren, um eine Energie absperren zu können, oder eine Leitung umzulegen.

Heißt: nicht einfach alles wegwerfen, sondern das Verfahren passend auf die Strukturen umsetzen und eben auch auf die vorhandenen Maschinen. Neue Anlagen können direkt so eingebaut werden, dass das LOTO-Verfahren durchgeführt werden kann. CE-CON ist bei der Beratung behilflich und unterstützt dabei, LOTO-Vorlagen und -Anweisungen (LOTO-Prozeduren) zu erstellen.

4. Lockout-Tagout bleibt leblos

Dem LOTO-Programm Leben einzuhauchen, ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen: Mit einer Schulung nach der Schicht ist das aber nicht getan. Es reicht auch nicht, dem Team das Programm zu überreichen und seine Anwendung vorzugeben. Dann bleiben die aufwändig erstellten LOTO-Prozeduren in der Schublade liegen und das erwünschte Ergebnis – mehr Arbeitssicherheit – stellt sich nicht ein.

Damit Lockout-Tagout mit Leben erfüllt und zum Automatismus wird, sind internes Marketing genauso wie regelmäßige Audits erforderlich. Die Personen müssen um die Bedeutung des Themas Arbeitssicherheit wissen und selbst die Motivation mitbringen, sie zu leben. Vorgesetzte müssen es vorleben.

Gute visuelle Darstellungen erleichtern die Anwendung, Sicherheitsunterweisungen und Aushänge halten das Programm in Erinnerung. Es ist sinnvoll, Schulungen für die Instandhaltung in engerer Taktung anzubieten, auch um Personalwechsel abzufangen. Beispielhafte Reparaturen mit LOTO-Prozedur an einer Anlage können zeigen, wie das Programm angewendet werden kann. Auch die Verantwortung muss an den richtigen Stellen liegen. Die Teamleiter der Instandhaltung überwachen die Durchführung des LOTO-Programms und Unternehmen brauchen Klarheit, wen sie aus welcher Ebene ins Boot holen.

Unsere Berater von CE-CON unterstützen gern dabei, das LOTO-Programm zu implementieren, Probleme zu lösen und es mit Leben zu füllen.

Einfache LOTO-Anweisungen mit CE-CON Safety erstellen

LOTO-Anweisungen sind der Kern des LOTO-Verfahrens. Sie sollten kurz und prägnant sein, mit wenig Text und mit aussagekräftigen Bildern, und schnell greifbar aufbewahrt werden. Die LOTO-Prozedur muss genau auf die Maschine passen und die Abschaltpunkte schnell zu finden und eindeutig beschriftet sein. Hat eine Maschine zum Beispiel eine Zuleitung mit vier Kugelhähnen, muss aus der Anweisung hervorgehen, welcher welcher Aufgabe hat. Die Maschine kann mit Schildern oder Aufklebern versehen werden, um zum Beispiel den elektrischen Abschaltpunkten eine fortlaufende Nummer zuzuordnen und für eine klare Beschriftung bzw. Betriebsmittelkennzeichnung zu sorgen.

Unsere Software CE-CON Safety erlaubt es künftig, diese LOTO-Anweisungen einfach zu erstellen. Mit den Vorlagen in CE-CON Safety, mit Textbausteinen und Ablaufbeschreibungen können LOTO-Anweisungen schnell erstellt werden, so dass nicht für die Vielzahl der Maschinen hunderte Worddokumente angelegt werden müssen.

Unser Tool mit dem neuen LOTO-Modul ist ab nächstem Jahr offiziell erhältlich.

Fotos der Maschinen können dann einfach hochgeladen werden und die Anweisung bei Bedarf auch auf dem Tablet erstellt werden. Auch der Aufwand der Inventur der Maschinen kann durch die Vorlagen minimiert werden.

Die Software wird auch bei der Systematik des LOTO-Programms unterstützen, also wie es geclustert werden kann und wie die Referenznummern für Maschinen sinnvollerweise vergeben werden sollten. CE-CON Safety hilft dann, hier Struktur zu erschaffen und Arbeit zu sparen.


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!