Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

„Verwenden Sie das Produkt bestimmungsgemäß!“

Erstellt von Lucia Gefken am 17.07.18 14:14

Haben Sie schon mal Ihre Kinder auf einer Sackkarre transportiert? In deutschen Gärten ist das kein seltener Anblick. Zuerst wird der schwere Zementsack zum Einsatzort gefahren. Auf dem Rückweg parkt man seine Jüngste auf der Sackkarre und zaubert ein vergnügtes Lachen ihrerseits hervor. Ein großer Spaß für die ganze Familie und noch dazu so praktisch, diese Sackkarre. Über mögliche Verletzungen im Falle eines Unfalls denkt dabei keiner. Oder?

Hersteller warnen vor Fehlgebrauch

Ein Blick in die Bedienungsanleitung der Sackkarre zeigt, dass der Transport von Personen oder Tieren „nicht vorgesehen“ oder ausdrücklich „verboten“ ist. Woher kommt dieses Verbot? Was kann bei einer einfachen Sackkarre passieren? Wieso verschwendet der Hersteller überhaupt Platz in seiner Anleitung für solch eine Warnung? Ganz einfach: Weil er es muss. Er beschreibt damit den „vorhersehbaren Fehlgebrauch“ und sichert sich hiermit ab.

rechtskonform

Aus dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG): Artikel 5 (1):

"Die Hersteller haben im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit dem Verbraucher einschlägige Informationen zu erteilen, damit er die Gefahren, die von dem Produkt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne  entsprechende Warnhinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann."

Der Hersteller muss sich also mit den möglichen Gefahren, die von seinem Produkt ausgehen, auseinandersetzen. Im Idealfall erstellt er hierfür eine Risikobeurteilung, gestaltet sein Produkt entsprechend sicher und warnt auf dem Produkt und in der Anleitung vor den möglichen Restgefahren. So weit, so gut. Und wenn doch mal ein Unglück passiert?

Was passiert, wenn was passiert? 

Schauen wir nochmal in den Garten. Ihre Tochter steht mit dem Gesicht entgegen der Fahrtrichtung und hält sich am Gestell fest. Sie lacht vergnügt. Direkt vor ihrem Gesicht befindet sich eine Querstange der Sackkarre. Sie fahren über einen dicken Stein, Ihre Tochter rutscht ab und schlägt sich an der Querstange zwei Vorderzähne aus. Schmerzhaft für die Kleine. Zahnarztbesuche und teure Behandlungen sind die Folgen. Wer trägt die Kosten? Der Hersteller der Sackkarre jedenfalls nicht. Denn die Karre an sich ist für die vorgesehene Verwendung sicher gestaltet und in der vorhersehbaren Fehlanwendung hat der Hersteller vor dem Transport von Personen ausdrücklich gewarnt. Der Aufkleber auf der Sackkarre hat das Verbot nochmals bildhaft dargestellt. Der Hersteller hat seine Hausaufgaben gemacht.

Bestimmungsgemäß vorhersehbare Fehlverwendung?

EG-Erklärung

Doch was genau hat es mit der „Bestimmungsgemäßen Verwendung“ und dem „vorhersehbaren Fehlgebrauch“ auf sich? Die Bestimmungsgemäße Verwendung wird in der Norm IEC 82079-1:2012 wie folgt definiert: 3.20 bestimmungsgemäßer Gebrauch durch den Anbieter des Produkts festgelegte vollständige Auflistung von Funktionen oder geplanten Anwendungen. In der Anleitung wird demnach zum Beispiel beschrieben, für welche Arbeiten eine Maschine konzipiert ist, welche Lasten ein Fahrrad aufnehmen kann und ob ein Produkt seewasserbeständig ist. Der Absatz über den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Anleitung kann im Schadensfall über Schuld und Unschuld entscheiden und spielt eine bedeutende Rolle in der technischen Dokumentation. Nur, wer die Nutzungsgrenzen seines Produktes, seiner Maschine oder Anlage in der bestimmungsgemäßen Verwendung genau definiert, kann sich vor Schadensersatzklagen aufgrund eines Fehlgebrauches schützen.

Wer braucht eine Leiter, wenn er einen Drehstuhl hat?

Der vorhersehbare Fehlgebrauch wird häufig mit Sätzen wie „alle von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweichenden Verwendungen gelten als nicht bestimmungsgemäß und sind verboten“ abgetan. Leider hilft der Satz im Schadensfall nicht weiter. Was genau ist ein vorhersehbarer Fehlgebrauch? Hier eine Grenze zu ziehen fällt vielen Herstellern schwer. Besonders der Blick in den US-Markt lässt viele ängstlich alle vorstellbaren und unvorstellbaren Szenarien beschreiben oder eben mit dem oben genannten Satz „absichern“. Aber: Dass ein Messer nicht als Mordwaffe benutzt werden darf, ist klar, dies regelt indirekt schon das Strafgesetzbuch. Vielmehr sollte beschrieben werden, was bekannt ist. Marktbeobachtungen, Gespräche mit Kunden oder auch der natürliche Menschenverstand führen schnell zu konkreten Situationen des vorhersehbaren Fehlgebrauchs: Ein Drehstuhl der als Tritt verwendet wird; ein Transportband für Paletten, welches von Angestellten als bequemes Personen-Beförderungssystem umfunktioniert wird; eine Fräsmaschinen für Metall, die Holz bearbeitet – häufig vorkommende Situationen, die in der Anleitung ausdrücklich verboten werden sollten, denn baulich lassen sich solche Fehlnutzungen kaum vermeiden. 

Schieben_verboten

       Verbot_Wasser         Aufsteigen_verboten

Schieben verboten  -  Gerät in der Wanne nutzen verboten  -   Aufsteigen verboten
 
Ein Blick in die Werbung

Neben der Anleitung sollten auch andere Medien wie etwa Marketingfilme, Prospekte und andere öffentliche (Werbe-)Materialien betrachtet werden. Falls die bestimmungsgemäße Verwendung in der Anleitung nicht mit den Aussagen der Werbung übereinstimmt und ein Schaden aufgrund der falschen Aussage in der Werbung eintritt, könnte der Hersteller hier zur Rechenschaft gezogen werden. Abweichende oder „geschönte“ Technische Daten im Prospekt sind kein Kavaliersdelikt. Mit falschen Versprechen macht ein Hersteller sich strafbar. Darum sollten sowohl technische Redakteure, als auch Marketing, Verkauf und Konstrukteure enge Absprachen treffen und einheitliche, wahre Formulierungen verwenden.

Hilfestellung

Nicht jeder ist Profi in Sachen Risikobeurteilung. Daher geben wir an vielen Stellen fachliche Hintergrundinformationen, die es Ihnen erlauben, den Prozess besser zu verstehen und zu wissen, wann Sie bestimmte Dinge auswählen müssen. Unsere Direkthilfe, ein komplettes Benutzerhandbuch und nicht zuletzt unser Support-Team unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Software.

Benötigen Sie weiteren fachlichen Input oder wollen gar CE-Beauftragter werden, so bietet Ihnen die CE-CON Academy zahlreiche Schulungsmöglichkeiten, um Ihr Wissen zu stärken und auf dem Laufenden zu bleiben.

Mit unserer Consulting-Abteilung können wir Ihnen auch gern bei der Erstellung von Vorlagen mit CE-CON Safety behilflich sein. 

CE-Kennzeichnung vereinfachen

Sicher in der deutschen Cloud

Das Thema Sicherheit spielt eine erhebliche Rolle bei der Entwicklung von Software. Denn die Anwender erwarten, dass ihre Daten sicher verwahrt werden.  Wichtige Unternehmensinformationen müssen vertraulich behandelt werden. Dazu zählt auch, dass keine Daten nach außen gelangen können. Daher ist es wichtig, wie und wo Daten gespeichert werden und mit welchen Verschlüsselungstechniken dem Nutzer Zugang zu seinen Daten verschafft wird.

Diese Sicherheit Ihrer Daten liegt uns, den Mitarbeitern der CE-CON, am Herzen. CE-CON Safety wird in einem Rechenzentrum in Bremen betrieben. Dieses bietet eine durch Notstromdiesel abgesicherte Energieversorgung und Kühlung. Das Rechenzentrum ist redundant an das Glasfasernetz angeschlossen und wird 24/7 überwacht. Im Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit garantieren wir Ihnen die Einhaltung aller Anforderungen. Die in der Software gespeicherten Daten gehören den Anwendern und werden durch einen verschlüsselten Zugriff (SSL) geschützt. In regelmäßig durchgeführten Backups werden die Daten gespeichert, die sogar in physikalisch voneinander getrennten Bereichen sicher aufbewahrt sind.

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Themen: Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

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