Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Das Beste für Mensch und Maschine - so bestimmen Sie die richtige Schutzeinrichtung

Erstellt von Kevin Olleroch am 24.08.21 10:47

Maschinen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, der in harmonisierten Normen der EU abgebildet ist. Konstruktion und Bau geht deswegen eine Normen- und Richtlinienrecherche voraus. Gerade, was die Schutzeinrichtungen betrifft, finden Konstrukteure in den Normen konkrete Hinweise zu Auswahl und Umsetzung. Wichtig dabei ist eine enge Abstimmung mit dem Kunden, so dass am Ende Maschinensicherheit und die Bedürfnisse der Produktion umgesetzt werden. Denn der erste Schritt beim Bau oder Umbau einer Maschine ist die Richtlinienrecherche. Diese enthalten die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die konkrete Umsetzung wird durch die Normenrecherche geklärt. Normen spiegeln den Stand der Technik wider und unterstützen bei der Auswahl der richtigen Art der Schutzeinrichtung sowie ihrer fachgerechten Installation.Optische Schutzeinrichtung

Die notwendigen Schutzeinrichtungen werden in der konstruktionsbegleitenden Risikobeurteilung festgelegt und dokumentiert, was getan wurde, um die Risiken der identifizierten Gefährdungen zu minimieren. Im dafür notwendigen Verfahren der Risikominderung werden die Grenzen der Maschine bestimmt, Gefährdungen identifiziert, eine Risikoeinschätzung vorgenommen und eine Risikominderung angestrebt. Wenn eine Gefährdung erkannt wurde, die mit einem Risiko einhergeht, muss dem gemäß dem 3-Stufen-Verfahren (EN ISO 12100) begegnet werden: Der erste Schritt stellt die inhärent sichere Konstruktion dar, in der zweiten Stufe kommen technische und ergänzende Schutzmaßnahmen wie Zäune, Lichtgitter, Laserscanner, Türkontaktschalter und Abdeckungen zum Einsatz, wenn die Maßnahmen in Stufe eins nicht ausreichen. Die dritte Stufe umfasst die Benutzerinformation und teil damit die Rest-Gefährdungen mit.

Schaubild 3-Stufen-VerfahrenBei Gefährdungen durch bewegliche Kraftübertragung weist die Norm EN ISO 12100:2010 zum Beispiel zwei Möglichkeiten aus: Ihnen kann mit feststehenden, trennenden Schutzeinrichtungen oder verriegelten, beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mit oder ohne Zuhaltung mit automatischer Überwachung begegnet werden. Für feste und bewegliche Schutzeinrichtungen gelten EN ISO 14120:2015 – „Sicherheit von Maschinen“ mit ihren Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden, trennenden Schutzeinrichtungen sowie EN ISO 13857:2008: Sie legt die Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen fest.

Wie genau die Festlegungen sind, zeigte ein Beispiel aus dem Alltag von CE-CON, wo die Sicherheitszäune hell gestrichen wurden. Vorgegeben ist allerdings eine dunkle Farbe, denn helle Zäune verstellen den Blick und machen damit eine Maschinenbeobachtung unmöglich, womit die Unfallgefahr steigt. Ein weiterer Faktor: Schutzmaßnahmen müssen gewissen Einflüssen standhalten können. Prallt ein Mensch mit 90 Kilogramm Gewicht in Schrittgeschwindigkeit (1,6 m/s) dagegen, darf der Zaun nicht umfallen. CE-CON misst in der Praxis auch nach, ob man trotz Zäunen und Lichtgittern in den Gefahrenbereich fassen kann. Die erforderlichen Abstände hängen von der Höhe des Gefährdungsbereichs und der Schutzeinrichtung ab. Gemäß EN ISO 13855:2010 muss auch der Sicherheitsabstand bei optischen Schutzeinrichtungen berücksichtigt werden: Die Lichtstrahlen von Lichtgittern haben unterschiedliche Abstände und damit steigt oder sinkt der Eindringabstand.

VollständigeMaschine

Sicherheitseinrichtungen sind in der Regel eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen. Diese Kombinationen bietet viele Möglichkeiten, um maschinenspezifisch die beste Lösung zu finden, aber auch Kundenwünsche wie Zeitersparnis und kurze Stillstandzeiten zu berücksichtigen. Deswegen sollten Maschinenbauer in enger Abstimmung mit dem Kunden entwickeln. So lassen sich die besten Möglichkeiten für die Maschine finden und nachträgliche, teure Änderungen vermeiden.

Manchmal werden Schutzeinrichtungen als störend empfunden und so kann es passieren, dass sie auf kurzem Dienstweg zwischen Bediener und Instandhaltung angepasst werden. Im Schadensfall ist das für Unternehmen mit gravierenden Folgen verbunden: Änderungen an Schutzeinrichtungen wirken sich auf die Sicherheit einer Maschine aus. Sie dürfen nicht spontan erfolgen, sondern erfordern eine Planung und natürlich eine Dokumentation. Im Schadensfall muss auch der Hersteller einer Maschine nachweisen können, welche Einrichtungen eingebaut waren. Der Betreiber muss sich bei einer Änderung also Gedanken machen, welche Schutzeinrichtungen überhaupt in Frage kommen und eine Risikobetrachtung durchführen.

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Themen: Maschinenrichtlinie, Funktionale Sicherheit

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