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Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice - ein Muss?

Erstellt von Jörg Handwerk am 25.03.21 09:46

Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, seinen Mitarbeitenden sichere Arbeitsmittel zu Verfügung zu stellen und mögliche Gefährdungen zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu eliminieren. Der Anteil der Mitarbeitenden im Homeoffice steigt stetig und es wird sogar über ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice diskutiert. Wie können Arbeitgebende da noch ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen?

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Viele Unternehmen haben fest angestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI), andere vergeben diese Tätigkeiten an externe Dienstleister. Wie viele Stunden von dieser geleistet werden müssen, ist von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig. Aber egal ob externe oder eigene FASI, eigentlich müssten diese die Arbeitsplätze regelmäßig begutachten und die Erkenntnisse in einer Gefährdungsbeurteilung festhalten. Doch welche Mitarbeitenden sind schon darauf erpicht, ihre Wohnung von Fremden erkunden zu lassen? Hinzu kommt, dass Arbeitgebende keinen bis wenig Einfluss auf die häusliche Gestaltung von Arbeitsplätzen und schon gar nicht auf Verkehrswege haben können. Die Frage ist, was passiert, wenn sich eine im Homeoffice arbeitende Person auf dem Weg von der Küche zurück zum Arbeitsplatz einen Arm bricht und mit heißem Kaffee verbrüht, nur weil er über die Bauklötze des Sohnes gefallen ist?

Homeoffice ist zudem nicht gleichzusetzen mit Remotearbeit. Während mit Home natürlich die eignen vier Wände der Mitarbeitenden gemeint sind, so kann Remote quasi von überall gearbeitet werden. Remote Arbeitende bezeichnen sich auch gern als digitale Nomaden. Sie arbeiten dort, wo es ihnen am besten gefällt. Das kann in einer Ferienwohnung in den Bergen sein oder in einem Wohnmobil an irgendeinem Strand der Welt. Sind diese wechselnden Arbeitsumgebung überhaupt noch vom Arbeitgeber zu beurteilen oder können Arbeitgeber auf ihre Mitarbeitenden derart einwirken, dass solche Arbeitsplätze nicht zugelassen werden?

Hier gilt eher der pragmatische Ansatz, den auch die BGen verfolgen. Mitverantwortung der Mitarbeitenden wird hier auf den Plan gerufen. Wichtig ist, dass remote arbeitende Menschen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie selbst in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitsmittel richtig einzustellen und auf gesunde Körperhaltung zu achten.

Auch wenn die Berufsgenossenschaften einiges an Informationsmaterial bereit halten, so kann Software hier Abhilfe ebenfalls unterstützen. Stellen Sie sich vor, die Mitarbeitenden wären unterwiesen und nun verpflichtet, ihre Remote-Arbeitsplätze daheim und unterwegs selbst anhand von vordefinierten Regeln zu beurteilen und eine entsprechende kurze Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dafür fehlt ihnen doch das Wissen, werden Sie denken. Das wiederum kann man sich leicht durch ein zugeschnittenes kurzes E-Learning aneignen und den Arbeitsplatz mittels Self-Assessment in einer Software dokumentieren. Nun gibt es allerdings bestimmte Anforderung an eine solche Software. CE-CON Safety wird bald alles, was MitarbeiterInnen brauchen, um eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können, bieten.

Sie loggen sich über einen Browser ein und starten das Assessment durch Nutzung einer Vorlage für Büroarbeitsplätze. Die dargestellten Infos sind leicht verständlich und von den Mitarbeitenden selbst prüfbar, was einfach dokumentiert werden kann. Hierfür stehen textuelle Beschreibungen genauso zu Verfügung wie das Hochladen von Fotos über den Arbeitsplatz. So hat jeder Mitarbeitende die Möglichkeit, Aufgaben der FASI in Teilen zu übernehmen. Nachdokumentiert werden kann das Ganze dann von der Fachkraft selbst. Wird nun z. B. festgestellt, dass vielleicht Bildschirme, Stühle oder andere für das remote Arbeiten nicht geeignet sind, so sollte dann doch der Arbeitgeber aktiv werden und Abhilfe schaffen. Eines ist aber klar, auch Homeoffice funktioniert nur, wenn beide Seiten zusammenarbeiten. 

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Themen: Arbeitssicherheit

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