In jedem industriellen Fertigungsbetrieb kommen sie zum Einsatz und die meisten Leute schätzen sie sehr. Zu Recht. Lichtvorhänge und andere optische Schutzeinrichtungen aus der Kategorie der aktiven optoelektronischen Schutzeinrichtungen, kurz AOPD, bieten sehr viele Vorteile. Sie sichern oft zuverlässig die sogenannten Maschinen-Bediener-Schnittstellen ab und garantieren dabei gute Prozesszeiten und eine einfache Handhabung.
Bei inkorrekter Auswahl, Auslegung oder Dimensionierung vermitteln AOPDs jedoch ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Bediener von Maschinen sehen eine moderne Schutzeinrichtung und wägen sich auf der sicheren Seite. Der Lichtvorhang wird die Maschine schon abschalten.
Die Erfahrung zeigt uns, dass gerade bei optischen Schutzeinrichtungen in der Praxis sehr viel falsch gemacht wird. Ob ein AOPD überhaupt zum Einsatz kommen darf, muss im Zuge der Risikobeurteilung (ISO 12100) und der identifizierten Gefährdungen geklärt werden. Dabei muss zunächst die Ausrichtung, die Möglichkeit der Umgehung und die Höhe des Schutzfeldes der Schutzeinrichtung bestimmt werden. Im nächsten Schritt muss die Stoppzeit der gefährlichen Maschinenbewegung gemäß EN ISO 13855 berechnet und dann der daraus resultierende Abstand der Schutzeinrichtung zur Gefährdung bestimmt werden. Nur wenn dieser Mindestabstand eingehalten, ein Umgehen der Schutzeinrichtung ausgeschlossen werden kann und es nicht möglich ist, unerkannt zwischen AOPD und der Gefährdung zu stehen, darf eine optische Schutzeinrichtung zum Einsatz kommen. In allen anderen Fällen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Die Frage, wer für die fachgerechte Auslegung der optischen Schutzeinrichtungen und für die dauerhafte Sicherheit über die gesamte Lebensdauer einer Maschine verantwortlich ist, kann nicht so einfach beantwortet werden. Beim erstmaligen Inverkehrbringen der Maschine erklärt der Hersteller die Konformität seiner Maschine zu allen gültigen gesetzlichen Anforderungen und die Einhaltung des Stands der Technik. Soweit so gut.
Mit steigendem Maschinenalter kann sich allerdings auch die Abschaltzeit der Maschine verändern und dadurch womöglich der ursprünglich errechnete Sicherheitsabstand nicht mehr ausreichend sein. Das kann und muss vermieden werden, nur wie?
Der Betreiber muss für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen, das gilt in den USA und in Deutschland. In Deutschland wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetriebSichV) eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel vorgeschrieben. Im Falle von AOPDs ist eine Messung im Rahmen der Maschinenabnahme unabdingbar und führt gleichzeitig zu wiederkehrenden Nachlaufzeit-Messungen. Nur so kann die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung und der Schutz der eigenen Mitarbeiter dauerhaft gewährleistet werden.
Der Einsatz von aktiven optoelektronischen Schutzeinrichtungen ist und bleibt bei korrekter Auslegung eine bedienerfreundliche und sichere Lösung. Maschinenbetreiber sollten sich Ihrer Verantwortung jedoch bewusst sein und die Wahl von AOPDs stets kritisch hinterfragen.
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