Beide Disziplinen verfolgen das gleiche Ziel: Unfälle vermeiden! Von der rechtlichen Seite gibt es auf europäischer Ebene einen klaren Zusammenhang. Bei der Umsetzung wird die Sicherheit allerdings von zwei Seiten betrachtet und daher wird oft an zwei Fronten gekämpft. Der Maschinenbauer bringt an seinem Produkt ein CE-Kennzeichen an, welches aussagt, dass sein Produkt den allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG und ggf. weiterer anwendbarer Richtlinien der EU entspricht. Bevor die Maschine aber in Betrieb genommen wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die einen sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel “bestätigt“.
Während die für die CE-Kennzeichnung verantwortlichen Mitarbeiter oftmals einen technischen Hintergrund aufweisen und die einschlägigen harmonisierten Normen kennen, werden die Gefährdungsbeurteilungen neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit oft sogar Abteilungsleitern aufs Auge gedrückt. Sie erkennen viele Gefährdungen und treffen auch Maßnahmen, jedoch werden sehr häufig grundsätzliche Anforderungen aus Unwissenheit nicht berücksichtigt.
Aus der Gefährdungsbeurteilung gehen Maßnahmen hervor, die oft aus dem Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder gar notwendigen Schulungen bestehen. Dass diese aber verhaltensbedingte Maßnahmen sind, welche als letztes anzuwendenden sind, ist den Beteiligten oft gar nicht klar. Was entsteht, ist ein sicher scheinendes Arbeitsumfeld.
Das Problem ist, dass beide Seiten, Arbeits- und Maschinensicherheit, zwar das gleiche wollen, aber irgendwie doch zwei Welten aufeinandertreffen. Zu erkennen, dass an einer Maschine etwas unsicher ist, ist die eine Seite. Die richtige Schutzeinrichtung auszuwählen ist jedoch etwas völlig anderes. Lichtgitter machen einen guten Eindruck und stoppen tatsächlich eine gefahrbringende Bewegung. Leider sind diese Art Schutzeinrichtungen oftmals viel zu nah an der Gefahrenstelle, weil niemand die Annäherungsgeschwindigkeit von Personen oder Körperteilen berücksichtigt hat. Fatal kann es enden, wenn diese recht teuren Geräte über eine Standard-SPS ausgewertet werden. Die Bestimmung des zu erreichenden Performance Levels (PLr) sucht man vergeblich, weil keine Risikobeurteilung durchgeführt wurde, geschweige denn die Validierung des PL.
Verhaltensbedingt ist z. B. auch die Einführung eines LoTo-Verfahrens. Lock Out – Tag Out soll Energien für bestimmte Tätigkeiten abschalten. Die entsprechenden Abschaltpunkte werden durch die Mitarbeiter mit einem Schloss versehen und eine Kennzeichnung darüber, wer gerade an der Maschine arbeitet, wird angebracht. Das Ziel ist, dass kein Dritter diese Maschine einschalten kann. Hierzu werden aufwendige Prozeduren erstellt und Personal geschult. Schaut man jedoch genauer hin, schaltet manch ein Abschaltpunkt nicht den Leistungspfad ab, sondern nur die Steuerspannung. So kann durch Betätigung von Schützen oder Ventilen dennoch Leben in eine Maschine kommen und arbeitende Personen stark gefährden.
Bei der Sicherheit von Maschinen ist es daher unerlässlich, das 3-Stufen-Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere wenn es um technische Maßnahmen geht, die verhaltensbedingten zwingend vorzuziehen sind, sollten Personen involviert werden, die entsprechende Fachkenntnis besitzen und in der Lage sind, technische Maßnahmen sicherheitsgerichtet auszuwählen und Kriterien wie Mindestabstände oder Performance Level zu bestimmen. Die zwei Disziplinen müssen zusammenrücken, um ihr Ziel einer sicheren Arbeitsumgebung beim Umgang mit Maschinen zu erreichen.
Damit Sie wissen wie Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung richtig erstellen, legen wir Ihnen darüber hinaus noch wärmstens unseren Whitepaper „Gefährdungsbeurteilung im Zeitalter Industrie 4.0“ ans Herz.
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