Die Industrie 4.0 bringt Veränderungen: Für eine flexiblere Fertigung werden Maschinen und Abläufe vernetzt und ältere Maschinen und Anlagen als Retrofit-Lösungen umgerüstet und modernisiert, um wieder gewinnbringend eingesetzt werden zu können. Egal, ob bei einer neuen Verkettung oder einem Umbau einer Anlage: Die Arbeits- und Maschinensicherheit muss gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Maschine oder Anlage überprüft und daraus resultierende Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Auch eine neue CE-Konformitätsbewertung kann notwendig werden. Wir zeigen Ihnen den Weg durch diesen Prozess.
1. Aktualisierte GefährdungsbeurteilungZunächst muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen angepasst werden. Das sieht die Betriebssicherheitsverordnung nach sogenannten sicherheitsrelevanten Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln vor.
Wie die Anforderungen der Maschinenverordnung umzusetzen sind, ergibt sich aus den harmonisierten Normen. Diese bilden den jeweiligen Stand der Technik ab.
Die Vorgaben gliedern sich in drei verschiedene Normentypen: Typ-A-Normen zur allgemeinen Risikobewertung für Maschinen; Typ-B-Normen, die sich mit bestimmten Aspekten der Maschinensicherheit und Arten von Schutzeinrichtungen befassen und schließlich Typ-C-Normen.
Diese C-Normen beziehen sich auf bestimmte Maschinentypen wie zum Beispiel NC-Bohr-Fräsmaschinen oder hydraulische Gesenkbiegepressen und enthalten genaue Vorgaben, wie beispielsweise für das Performance Level der Schutzeinrichtungen. Ist dieses vorgegebene Schutzlevel für einen konkreten Maschinentyp höher als in den allgemeinen Normen angegeben, gilt jeweils die spezifische Norm. Das heißt: Führt ein Betreiber die Risikobeurteilung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch in Unkenntnis der anzuwendenden C-Norm durch, läuft er Gefahr, unzureichende Schutzmaßnahmen zu treffen. Damit wäre die Sicherheit nicht gewährleistet.
2. Prüfung der CE-Konformität
Zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob nach Umbau oder Veränderung die ursprüngliche CE-Konformität noch gilt, auf die sich der Betreiber beim Einsatz einer neuen Maschine stützen kann.
Zwei Fälle machen eine neue Konformitätsbewertung erforderlich:
1. Wenn es sich um eine wesentliche Veränderung oder
2. um eine (neue) Gesamtheit von Maschinen handelt.
Das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. April 2015 beschreibt die Vorgehensweise anhand eines Ablaufschemas.1
Die erste Frage lautet: Liegt eine neue Gefährdung vor? Dabei ist zu prüfen, ob ein bestehendes Risiko erhöht wird oder die neue Gefährdung zu einem neuen Risiko führt. Wenn das – erhöhte oder neue – Risiko weder durch die bestehenden Schutzmaßnahmen noch durch einfache Schutzvorrichtungen ausreichend zu minimieren ist, liegt eine wesentliche Veränderung der Maschine vor.
Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmen erneuert fast den kompletten Maschinenpark einer Produktionseinheit. Lediglich der Kern einer über dreißig Jahre alten Hydraulikpresse bleibt erhalten, wird aber mit neuer Hydraulik, Antrieben und Steuerung versehen. Trotz des umfangreichen Umbaus ergab sich keine neue Gefährdung und letztlich keine wesentliche Veränderung, eine neue Konformitätsprüfung war für diese Maschine daher nicht erforderlich.
Werden mehrere Maschinen in einer Anlage neu verkettet, so ist zu prüfen, ob diese Anlage die Bedingungen für eine „Gesamtheit von Maschinen“ erfüllt. Konkret muss jede einzelne Schnittstelle zwischen den Maschinen anhand der folgenden vier Fragen überprüft werden:
- Stehen die Maschinen so zusammen, dass sie räumlich als Gesamtheit funktionieren?
- Verfolgen sie ein gemeinsames Ziel?
- Verfügen sie über ein gemeinsames Steuerungssystem bzw. kommunizieren die einzelnen Steuerungssysteme untereinander?
- Besteht ein sicherheitstechnischer Zusammenhang auch mit der jeweils angrenzenden Maschine?
Diese Überprüfung kann verschiedene Konstellationen ergeben: keine Gesamtheit, mehrere Gesamtheiten von Maschinengruppen bis hin zur Gesamtheit aller Maschinen. Für jede neue Gesamtheit von Maschinen ist dann eine Konformitätsbewertung durchzuführen.
3. Konformitätsbewertung mit Software
Für die eigentliche Durchführung einer Konformitätsbewertung empfiehlt sich der Einsatz spezieller Software wie CE-CON Safety. Digitalisierung macht diese Arbeit nicht nur leichter, sondern auch sicherer. Leichter, weil Dokumentationen automatisch generiert werden und integrierte Dokumentenmanagementsysteme eine zentrale Verwaltung ermöglichen. Sicherer, indem die Konformitätsbewertungs-Software auf die relevanten Richtlinien und Normen in ihrer aktuellen Fassung referenziert und den Anwender systematisch durch den kompletten Prozess führt.
Durch die Orientierung an den vorgestellten Normen und Entscheidungshilfen können Betreiber von Maschinen und Anlagen somit auch nach Umbau und Automatisierungen jederzeit sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Sie benötigen weitere Informationen zur Konformitätsbewegung? Dann testen Sie unsere CE-CON Safety Software und minimieren so Ihren Aufwand.
Quellen:
1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5.5.2011, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/interpretationspapier-gesamtheit-von-maschinen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (abgerufen am 27.1.2020)