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Die neue Ökodesign-Richtlinie - energieeffizient und nachhaltig

Erstellt von Laura Heissenbüttel am 27.10.20 09:30

„Kühlschrank kaputt? Dann muss schnell ein neuer her!“. Dass diese Vorgehensweise nicht besonders nachhaltig ist, ist wohl jedem bewusst. Trotzdem wird die Neuanschaffung der Reparatur oft vorgezogen und das nicht selten, weil die Reparatur mit höheren Kosten verbunden ist. Die Ökodesign-Richtlinie soll das umweltbewusste Handeln stärken und die Reparatur defekter Geräte oder den Austausch von Teilen attraktiver machen. Aktuell werden diese Vorsätze durch zehn neue Durchführungsverordnungen zum Ökodesign in Angriff genommen.

Was ist die Ökodesign-Richtlinie?Ökodesign Richtlinie

Bei der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festlegt. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit von Elektrogeräten zu verbessern. Dabei steht der gesamte Lebenszyklus der Produkte im Fokus – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Bei den von der Ökodesign-Richtlinie betroffenen Geräten handelt es sich unter anderem um Kühlgeräte, Wasch- und Spülmaschinen, Lichtquellen und elektronische Displays.

Was beinhalten die neuen Verordnungen?

Durch die neuen Durchführungsverordnungen soll unter anderem die Reparatur der betroffenen Produkte vereinfacht werden, um die Haltbarkeit zu verlängern. Zu diesem Zweck sollen Ersatzteile länger erhältlich sein. Außerdem sollen diese Ersatzteile mit gängigen Werkzeugen getauscht werden können, ohne dass das Produkt dabei Schaden nimmt. Auch Informationen zur fachgerechten Reparatur müssen von den Herstellern gestellt werden. Diese Maßnahmen betreffen allerdings vornehmlich die professionelle Reparaturbranche und nicht die Reparatur durch Privatpersonen.

Was ändert sich in Sachen Energieeffizienz?

Die Energieverbrauchskennzeichnung ergänzt die Ökodesign-Richtlinie um den Aspekt der Energieeffizienz. Die Kennzeichnung wird auch Energielabel genannt und zeigt den Verbrauchern die Energieeffizienzklasse der Produkte an, zurzeit noch von A+++ bis D. Die Kennzeichnung macht den Verbraucher auf den Energieverbrauch der betroffenen Produkte aufmerksam und soll so die Kaufentscheidung zugunsten von energieeffizienten Produkten vereinfachen. Die Erneuerung des Energielabels umfasst hauptsächlich die neuen Energieeffizienzklassen von A bis G und die damit einhergehende Überarbeitung des Labels.

Welche Änderungen treffen auf welche Produkttypen zu ? 

Die produktspezifischen Hinweise sind in den einzelnen Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission nachzulesen: 

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Durchführungsverordnungen sind bereits in Kraft getreten und gelten ab dem 1. März 2021. Mit der Energieverbrauchskennzeichnung verhält es sich etwas komplizierter:

Bei den Energielabeln von u. a. Wasch- und Spülmaschinen, Kühlgeräten und elektronischen Displays, die bereits auf dem Markt sind, muss ab dem 1. November 2020 zu dem bisherigen Energielabel auch das neue Energielabel mitgeliefert werden. Ab dem 1. März 2021 hat der Händler 14 Tage Zeit, die alten gegen die neuen Energielabel zu tauschen, sodass ab dem 18. März 2021 nur noch neue Energielabel im Handel zu sehen sind.

Lichtquellen unterliegen einer Sonderregelung. Ab dem 1. Mai 2021 müssen die Lieferanten die Daten von Leuchtmitteln, die bereits auf dem Markt sind, in die neue eingerichtete Produktdatenbank eintragen. Ab dem 1. September 2021 haben die Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Label anzubringen, sodass ab dem 1. März 2023 nur noch neue Energielabel auf Leuchtmitteln im Handel zu finden sind.

Nachhaltigkeit

Warum gibt es die neue Durchführungsverordnung?

Als Nutzen der Richtlinienänderung nennt die Europäische Kommission die Verringerung von Treibhausgasen um 46 Mio. Tonnen CO2‑Äquivalent pro Jahr. Jeder europäische Haushalt soll so außerdem im Durchschnitt 150 Euro im Jahr sparen.

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Themen: Richtlinien und Normen

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