Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung erstellen – das ist hinlänglich bekannt, nichts Neues und darauf muss auch nicht weiter herumgeritten werden. Unsere neue Blog-Reihe zur Risikobeurteilung und ihren Facetten will deswegen einen anderen Blickwinkel einnehmen: Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die Risikobeurteilung nicht so sehr als Last, sondern vielmehr als probates Mittel, das eigene Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Vorausgesetzt, man stellt es schlau an. Darum soll es in unserer Beitragsreihe gehen.
Die Risikobeurteilung geht alle an: Heute starten wir mit unserer neuen Blog-Reihe. Doch keine Sorge. Wir wollen keine alten Wunden aufzureißen oder den Finger erneut hineinbohren. Denn wir wissen ganz genau, wie schwer sich Unternehmen mit dem Thema tun – sie müssen nicht schon wieder darauf hingewiesen werden. Uns geht es vielmehr darum, Anreize zu schaffen, einen ganzheitlicheren Weg bei der Risikobeurteilung zu beschreiten. Ihr werdet merken, dass er wirkt: beim Zeitaufwand, bei der Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen, bei der Abnahme der Maschinen vor Ort und - auch wenn ich hoffe, dass es nie eintreten wird - bei der Kommunikation mit Behörden. Aber mal der Reihe nach.
Der Blick durch die eigene Brille auf die Risikobeurteilung
Den ersten Blick werfen wir mal durch die eigene Brille. Hast du wirklich Lust darauf, Risikobeurteilungen zu erstellen? Ich begegne immer wieder Menschen, denen es ein Gräuel ist – und eine von irgendwem aufgedrückte Aufgabe. „Der Konstrukteur muss die Gefährdungen identifizieren…” steht in der Norm, jedoch hat der Konstrukteur einen meist anderen Fokus: Er möchte eine gut funktionierende und den Kunden zufriedenstellende Maschine entwerfen.
Dennoch muss ich leider sagen: Ohne euch, liebe Konstruierende, geht es einfach nicht! Ihr müsst die Risikobeurteilung ja nicht erstellen, aber alle diejenigen, die am Ende die Risikobeurteilung dokumentieren, sind auf eure Informationen angewiesen! Wie auch immer, ihr in euren Unternehmen aufgestellt seid, ihr solltet aktiv daran mitarbeiten, dass am Ende keine Klagen ins Haus flattern, weil irgendetwas passiert ist. Ihr wollt doch auch nicht, dass Menschen, die Umwelt oder die Maschine selbst einen Schaden erleiden.
Die Risikobeurteilung ist keine Aufgabe für nebenher
Man macht nicht mal eben eine Risikobeurteilung. Es bedarf eines geschulten Blickes und vor allem braucht es das Verständnis über den Verwendungszweck, Einsatzbereich und die Funktion eines Produktes, um eine Risikobeurteilung durchführen zu können.
Jede Person, deren Aufgabe es ist, eine Risikobeurteilung zu erstellen, muss daher nicht nur hohes technisches Verständnis, sondern auch ein hohes Maß an Akribie mitbringen. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail und so ist es erforderlich alle Gefährdungen zu erkennen und zu minimieren.
Die Risikobeurteilung liefert die Grundlage zu einem sicheren Produkt. Wird diese unvollständig oder fehlerhaft erstellt, so kann es im Schadensfall auf rechtliche Konsequenzen für den Ersteller hinauslaufen!
Der juristische Blick auf die Risikobeurteilung
Niemand möchte, dass jemand bei der Benutzung von Produkten zu Schaden kommt. Sei es, dass Kleinkinder mit ihren spitzen kleinen Milchzähnen ungesunde Lacke von Spielzeug nagen oder der Wasserkocher in der Küche in Flammen aufgeht. Nicht zuletzt steht dahinter ein gewisses Haftungsrisiko der Hersteller, wenn doch etwas passieren sollte, und Beispiele gibt es leider zu viele.
Ich bin kein Jurist und darf daher keine Rechtsberatung durchführen, jedoch habe ich im Laufe der Zeit ein enormes Verständnis für die Juristerei entwickeln können und meinen ganz persönlichen Blick auf die Dinge.
Um gefährlichen Situationen und Vorgängen an und mit Produkten vorzubeugen, hat die EU Richtlinien veröffentlicht, die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz an eben diese Produkte stellen. Hier ist nicht im Detail beschrieben, was in welchem Fall gemacht werden muss, sondern vielmehr, was das Ziel ist bzw. was eben sichergestellt sein muss. Um aber zu erkennen, welche Gefahren bestehen, ist die Durchführung einer Risikobeurteilung im sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch zur Minimierung des Haftungsrisikos des Herstellers im Schadensfall anzusehen.
„Was passiert denn, wenn was passiert?“ ist eine der Fragen, die ich immer wieder gestellt bekomme. Ich fange dann nicht an, mit Angst machenden Geschichten oder Kettenrasseln, sondern stelle die Frage, wovor mein jeweiliges Gegenüber denn Angst hat. Im Coaching sagt man, die Lösung liege im Klienten und so teilen meine Gesprächspartner oft zunächst mit, dass sie nicht sicher sind, ob sie alles richtig machen. Diese Erkenntnis ist aber bereits der erste Schritt. Wenn du unsicher bist, ob alles richtig läuft, verschwende keine Energie damit, dich mit Fragen um das Was-wäre-wenn zu beschäftigen, sondern erkenne Mängel und stelle sie ab.
Aus- und Weiterbildungen kosten weniger als ein Schadensfall
Mit Aus- und Fortbildung kann man viel erreichen. Das Problem ist oft, dass es nicht nur Geld kostet, sondern obendrein auch die Abwesenheit der zuständigen Personen bedeutet. Bei gut gefüllten Auftragsbüchern ist das beim heutigen Fachkräftemangel ein Problem. Das verstehe ich. Nehmt nur bitte einen Hinweis mit: Passiert aufgrund mangelnden Wissens ein Schadensfall, so wird das im Zweifel um ein vielfaches teurer als eine Aus- und Fortbildung. Und wenn die eigenen Leute so stark eingebunden sind, dass sie tatsächlich unabkömmlich sind, dann besteht schließlich auch die Möglichkeit, sich eines Dienstleisters eures Vertrauens - z.B. CE-CON - zu bedienen.
Im Schadensfall müssen die Dokumente lückenlos sein
Aber zurück zur Juristerei: Kommen im Schadensfall Anwälte mit ins Boot, so werden erstmal Dokumente gesichtet. Die Konformitätserklärung, die Risikobeurteilung und Betriebsanleitung müssen vorgelegt werden. Anwälte sind pingelig und müssen überzeugt werden, dass ihr euch Gedanken gemacht habt und dass der entsprechende Vorfall eigentlich hätte gar nicht passieren dürfen. Wenn ihr das nachweisen könnt, wäret ihr vermutlich fein raus aus der Haftung. Gibt es aber in den Dokumenten Lücken, so sieht das schon ganz anders aus. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund, und das stimmt.
Der CE-CON Blick auf die Risikobeurteilung
Risikobeurteilungen sollten im Team erstellt werden. Zwei Augenpaare sehen mehr als nur eines. Außerdem kann nicht einer alleine alles wissen – das ist unmöglich. Es gibt so viele Aspekte zu berücksichtigen, die keiner allein rechtssicher lösen kann. Ein Team kann aus unterschiedlichen Fachabteilungen stammen, ein Team kann aber auch mit einem Dienstleister gebildet werden.
Wir möchten, dass alle Menschen abends so nach Hause gehen, wie sie morgens zur Arbeit erschienen sind – gesund und munter!
Wenn wir mit unseren Kunden zusammenarbeiten, so geschieht das nicht nur auf unserer Seite mit Experten zu ATEX, Funktionaler Sicherheit oder Technischer Dokumentation, sondern es gibt auch kundenseitig immer das entsprechende Pendant. Damit wir nicht aneinander vorbeireden, nutzen wir unsere Software CE-CON Safety, um die Projekte zu strukturieren und vor allem auch zum Austausch von Dokumenten. Wenig ist schlimmer, als Zeit und Geld zu verschwenden, weil auf unterschiedlichen Grundlagen gearbeitet wird.
Wie auch immer ihr in euren Unternehmen aufgestellt seid: Euer Job der Risikobeurteilung ist zu wichtig, um nebenbei erledigt zu werden. Das bestätigen nicht zuletzt Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Ausblick
In den folgenden Newslettern werden wir diverse weitere Aspekte, die in direktem Zusammenhang mit Risikobeurteilungen stehen, beleuchten und den ganzheitlichen Blick darauf zu weiten. Freut euch drauf, mehr zu dieser Blog-Reihe zu lesen. Es bleibt spannend!