Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Von der Risikobeurteilung zum Sicherheitshinweis

Erstellt von Lucia Gefken am 09.01.18 10:55

Die Risikobeurteilung ist erstellt, die Konstruktion ist nahezu abgeschlossen. Die Texte der Betriebsanleitung stehen – quasi. Denn für eine sichere Betriebsanleitung benötigt der Technische Redakteur oder der zuständige Konstrukteur die Ergebnisse der Risikobeurteilung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Personen für die Risikobewertung und den Autoren der Betriebsanleitung ist unablässig. Nur eine Hand-in-Hand-Arbeit rundet das Sicherheitskonzept ab. Und beide Parteien können voneinander profitieren. Aber wie?

Die Konstrukteure erstellen die Risikobeurteilung, berechnen Performance Level und beseitigen – konstruktiv oder mittels Sicherheitseinrichtungen – erkannte Gefahren. Für diese Arbeit können unterschiedliche Mittel gewählt werden, ob „zu Fuß“ mit einer Excel-Liste, unterstützt durch Programme wie SISTEMA oder mit High-End-Lösungen wie CE-CON Safety: Viele Wege führen nach Rom. Das Ergebnis sieht verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren vor. In der ersten Stufe sollte die Maschine sicher gebaut werden, die zweite Stufe betrachtet Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken und Schutzzäune und in der letzten Stufe wird vor Restgefahren gewarnt. Dazu muss der Autor der Anleitung, in diesem Fall gehen wir vom Technischen Redakteur aus, die Risikobeurteilung einsehen und kennen. Und daraus die Sicherheits- und Warnhinweise generieren.


Was muss der Technische Redakteur wissen?

Sicherheitshinweis in der Risikobeurteilung - Safety Finger -

Ergebnisse wie „Gefahr für Mensch und Maschine als Hinweis in "Betriebsanleitungreichen nicht. Bei solchen Aussagen in der Risikobeurteilung ist eine Rückfrage des Redakteurs notwendig. Und der Konstrukteur? Der ist genervt – steht ja alles in der Risikobeurteilung. Um eine bessere Zusammenarbeit zu erzielen, muss der Konstrukteur die Seite des Redakteurs kennen. Angefangen bei dem Aufbau von Sicherheits- und Warnhinweisen.

Alle Sicherheitshinweise müssen SAFE sein

Technische Redakteure arbeiten in der Regel strukturiert und freuen sich über Standards. Für den Aufbau von Sicherheitshinweisen hangeln sie sich an der SAFE-Regel entlang. Das bedeutet, der Sicherheitshinweis ist wie folgt aufgebaut:

Signalwort

Art und Quelle der Gefahr

Folgen

Entkommen aus der Gefahrensituation

Richtiges Einstufen von Gefahren

Das Signalwort gibt die Schwere der Gefahr an. Sicherheitshinweise mit dem Signalwort „Gefahr“ warnen vor Situationen, die bei Nichtbeachtung des Hinweises zum Tod oder schweren Verletzungen führen. Doch was für Risiken führen zum Tod? Bei vielen Maschinen ist Tod oder auch eine Verletzung wie „Arm ab“ tatsächlich ein seltenes Risiko, da der Konstrukteur Gefahrenstellen konstruktiv vermieden hat.

Neben „Gefahr“ gibt es „Warnung“: Tod oder schwere Verletzungen treten vielleicht ein; „Vorsicht“: Leichte bis mittelschwere Verletzungen und „Achtung“: Sachschaden an der Maschine. Der Redakteur benötigt vom Konstrukteur Anhaltspunkte, welches Signalwort er verwenden soll. Diese Anhaltspunkte ergeben sich aus der Risikobeurteilung. Denn bei der Performance Level-Berechnung zum Beispiel muss sich der Konstrukteur mit diesen Unterschieden auseinandersetzen um die funktionale Sicherheit gewährleisten zu können. Bei einem PL von „e“ sollte eine Warnung der Stufe „Gefahr“ gewählt werden. Also benötigt der Redakteur mindestens die PL-Bewertung „a – e“. Je nach Art des Risikobewertungsverfahrens können Konstrukteure und Redakteure im Vorfeld besprechen, bei welchem Ergebnis welches Signalwort gewählt wird. Entsprechend benötigt der Redakteur entweder den Bewertungslevel und erschließt sich daraus die Schwere der Gefahr oder der Konstrukteur kennt die Einstufung und gibt diese bereits vor.

Richtig warnen durch enge Zusammenarbeit

Jedoch ist ein Hinweis mit dem Signalwort „Warnung“ nicht vollständig. Weitere Informationen müssen dem Redakteur vorliegen: Was für eine Gefahr liegt vor? Die Art und Quelle der Gefahr kann zum Beispiel eine heiße Oberfläche am Motor sein, welche wiederum bei Berührungen zu schweren Verbrennungen als Folge führen kann. Und genau davor soll sowohl eine entsprechende Kennzeichnung am Motor als auch ein Hinweis für die Lebensphase „Wartung“ warnen. Genau diese Fakten braucht der Technischen Redakteur, denn sonst kann er nur vermuten, wie heiß der Motor wird oder ob überhaupt der Motor das Corpus delicti ist. Bei Angaben wie „Verbrennungen“ in der Lebensphase „Wartung“ fehlt dem Redakteur Hintergrundwissen. Er wird im besten Fall den Konstrukteur mit Nachfragen konfrontieren oder im schlechtesten Fall eigene Folgen und Quellen der Gefahr formulieren und damit falsch warnen.

Keine Gefahr ohne Ausweg

Die beste Warnung hilft dem Leser nicht, wenn ihm kein Weg aus der Gefahr vorgegeben wird. Bei der SAFE-Struktur steht das E für Entkommen. Der Leser muss wissen, wie er der Gefährdung entkommen kann. Und dazu benötigt er klare und prägnante Anweisungen. Falls keine konkrete Handlungsaufforderung zu einer bestimmten Art der Gefahr formuliert werden kann, sollte der Inhalt des 

Sicherheitshinweis - Richtig warnen durch enge Zusammenarbeit

Sicherheitshinweises nochmal überdacht werden. Eine Maßnahme wie „Arbeiten vorsichtig durchführen“ ist unnötig und eine Verschwendung von Druckkosten. Vorsichtig soll der Leser in jedem Fall arbeiten. Besser sind Angaben wie „Motor vor den Arbeiten abkühlen lassen“ oder „Bei Arbeiten am Motor Schutzhandschuhe tragen“.

Unterstützung für Konstrukteur und Redakteur

Sicherheits- und Warnhinweise sind ein wichtiges, aber auch komplexes Thema. Für die Erstellung geben Normen wie die EN 82079 oder die ANSI Z535 Vorgaben für den richtigen Aufbau und die Gestaltung und auch, wie die Hinweise zu platzieren sind. Zusätzlich können Redaktionssysteme bei der konsequenten Einhaltung des SAFE-Aufbaus unterstützen. Denn sobald ein Attribut des SAFE-Prinzips nicht formulierbar ist, sollte der Sinn des Hinweises hinterfragt werden. Auch der Konstrukteur kann mit Software wie CE-CON Safety unterstützt werden, indem er hier zu Angaben wie PL-Level oder Signalworteinschätzung aufgefordert wird.

Von der Erstellung der Risikobeurteilung bis zum Schreiben der Betriebsanleitung finden Sie Unterstützung bei CE-CON.

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Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung

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