Schilder begegnen uns im täglichen Leben an vielen Stellen. Häufig nehmen wir sie gar nicht mehr wahr, weil wir sie schon Hunderte Male gesehen haben. Doch wenn man einmal richtig hinsieht, dann wird einem die Vielzahl an Schildern deutlich, die uns umgeben: Notausgangsschilder, Parkverbotsschilder und die aktuellen Schilder mit Hinweisen zur Maskenpflicht sind nur einige von ihnen.
Im Straßenverkehr sind Schilder besonders präsent. Ohne sie würde der Verkehr nicht reibungslos fließen. Doch hier lauert auch die Tücke: Wo es viel zu beachten gibt, werden viele Schilder aufgestellt. Dies ist nicht nur im Straßenverkehr ein großes Problem, das durchaus zur Unsicherheit der Beteiligten führen kann. Den „Schilderwald“ aus dem Straßenverkehr findet man in anderer Form auch an einigen Arbeitsplätzen wieder. Schilder in verschiedenen Formen und Farben sind überall im Arbeitsbereich angebracht. Dies gilt natürlich besonders für Arbeitsplätze mit erhöhten Sicherheitsrisiken. Doch wann muss wirklich ein Schild angebracht werden und welches ist das richtige?
Eine Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz ist dann nötig, wenn ein Risiko für den Arbeitnehmer besteht. Sie muss zur Kennzeichnung am Arbeitsplatz verwendet werden, wenn es sich um anhaltende Verbote, Warnungen, Gebote und andere sicherheitsrelevante Hinweise handelt. Die Kennzeichnung ersetzt allerdings nicht die effektiven technischen Arbeitsschutzmaßnahmen, sondern dient als Ergänzung.
Geht man beispielsweise von einer Maschine aus, dann kann dabei trotz Maßnahmen zur Minderung von Risiken durch inhärent sichere Konstruktion und den Einsatz von Schutzeinrichtungen (Stufe 1 und 2 des 3-Stufen-Verfahrens zur Risikominderung) ein Restrisiko für den Arbeitnehmer bei der Bedienung der Maschine bestehen bleiben. Ob eine Sicherheitskennzeichnung angebracht werden muss, kann zum Beispiel vom Hersteller einer Maschine bei der Risikobeurteilung (Stufe 3 des 3-Stufen-Verfahrens zur Risikominderung) oder vor Ort an einem Arbeitsplatz durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz findet sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 1.3. Hier wird die Richtlinie 92/58/ EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in nationales Recht umgesetzt. Konkrete Anforderungen aus der ArbStättV sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu finden, insbesondere in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".
Die Auswahl der Sicherheitskennzeichnungen ist groß und wird aufgrund der vorhandenen Gefahrenlagen und Hinweiserfordernisse getroffen. Neben dem Anbringen am Arbeitsplatz kann z.B. bei einer Maschine auch in der Technischen Dokumentation die Verwendung von Sicherheitskennzeichen hilfreich sein.
Grundsätzlich zeichnet sich ein Sicherheitskennzeichen in seiner Gestaltung durch die geometrische Form, die Sicherheitsfarbe und ein Piktogramm aus. Die Kombination dieser Attribute bestimmt die Zeichenart.
Zeichen | Form | Farbe | Bedeutung |
Gebotszeichen | rund |
blau/weiß |
bilden Anweisungen zum Verhalten an Arbeitsorten und in gefährdeten Bereichen sowie zum Gebrauch der Arbeits- und Schutzausrüstung ab |
Warnzeichen | dreieckig | gelb/schwarz | machen auf eine bestimmte Gefahr oder ein bestimmtes Risiko aufmerksam |
Verbotszeichen | rund | weiß/rot/schwarz | kennzeichnen gefährliche Bereiche oder ein zu unterlassendes Verhalten |
Brandschutzzeichen | quadratisch | rot/weiß | kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen |
Rettungszeichen |
quadratisch/ |
grün/weiß | weisen Einrichtungen, Geräte oder Rettungswege aus, die für die Rettung von Personen wichtig sind |
Hinweisschilder |
keine Vorgabe | keine Vorgabe | dienen dem vorbeugenden Schutz, zur Information und zur Orientierung |
Neben den hier genannten Sicherheitskennzeichen können auch Leucht-, Schall- und Handzeichen sowie verbale Kommunikation zum Einsatz kommen. Außerdem kann die Kennzeichnung von Hindernissen, Gefahrenstellen und sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen auch durch ein Sicherheitsband erfolgen, dass bei einer dauerhaften Gefahrenstelle in Gelb/Schwarz und bei einer temporären Gefahrenstelle in Rot/Weiß angebracht wird.
Bei der Auswahl der Sicherheitskennzeichen ist zu berücksichtigen, dass eine Sicherheitskennzeichnung immer nur eine Sicherheitsaussage hat. So kann nicht etwa mit einem Warnzeichen, das auf eine Gefahr hinweist, auch noch auf einen gefährlichen Bereich aufmerksam gemacht werden, für den ein Verbotszeichen notwendig wäre. Trotzdem sollte jedes angebrachte Schild gut durchdacht sein, um eine Überinformation zu vermeiden und den Durchblick im Schilderwald für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Haben Sie den Durchblick im Schilderwald verloren oder wollen dafür sorgen, dass in Ihrem Unternehmen ein solcher erst gar nicht entsteht? Dann melden Sie sich bei uns! Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um Gefährdungs- und Risikobeurteilung geht!