Jetzt ist es soweit: Großbritannien (England, Schottland und Wales) ist seit dem 1. Januar 2021 kein Teil der Europäischen Union mehr. Der Austritt hat natürlich auch Auswirkungen auf den Warenverkehr zwischen GB und der EU. Neben eigenen „UK designated standards“ als Ersatz für die europäischen Normen und Standards in Großbritannien, wird auch das CE-Kennzeichen ersetzt und durch das UKCA Label abgelöst.
UKCA und CE stellen ähnliche Anforderungen
UKCA, kurz für UK Conformity Assessed, ist das neue Kennzeichen für Produktsicherheit in Großbritannien. Grundsätzlich gelten für dieses Kennzeichen ähnliche Regeln wie für die CE-Kennzeichnung in Europa. So darf das Kennzeichen nur vom Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter angebracht werden, der in diesem Zuge auch die Haftung für die Konformität des Produktes mit den in Großbritannien geltenden Rechtsvorschriften übernimmt. Das Kennzeichen kann zurzeit, je nach Vorschrift, auf dem Produkt selbst, auf dessen Verpackung oder in der Betriebsanleitung abgebildet werden. Ab dem 1.1.2023 muss es jedoch, genau wie das CE-Kennzeichen, fest auf dem Produkt angebracht werden.
Die Unterlagen zum Nachweis der Konformität in Großbritannien (UKCA Declaration of Conformity) beinhalten weitestgehend die gleichen Informationen, die auch für das CE-Kennzeichen gefordert werden. Natürlich müssen die UK designated standarts anstelle der Europäischen Normen verwendet werden. Ein wichtiger Hinweis: Die UK-Normen sind aktuell identisch zu den europäischen Normen, die bis zum 31.12.2020 veröffentlicht wurden.
Haben Sie Ihre Dokumente schon hinterlegt?
Sowohl für die europäische Konformitätsbewertung, als auch für die Konformitätsbewertung für Großbritannien, gilt weiterhin die Aufbewahrungspflicht für die technische Dokumentation. Sie oder ein Bevollmächtigter (sofern dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist) müssen diese Unterlagen aufbewahren. Damit kann der Nachweis erbracht werden, dass Ihr Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Dokumente müssen bis zu 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt und jederzeit für die zuständige Marktüberwachungs- und Vollzugsbehörde zugänglich gemacht werden.
Ein wichtiges Datum hierzu ist der 16. Juli 2021. Ab diesem Tag müssen Sie einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in der EU oder dem EWR benennen, wenn Sie Waren in Großbritannien verkaufen, ohne einen Importeur oder Fulfillment-Dienstleister zu nutzen. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie Ware online verkaufen und direkt an den Endverbraucher liefern.
So richtig ernst wird es erst ab Januar 2022
Derzeit läuft eine Übergangsregelung, die die CE-Kennzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem britischen Markt erlaubt, sofern sich die europäischen und britischen Rechtsvorschriften inhaltliche gleichen .
Zum nächsten Jahreswechsel wird die CE-Kennzeichnung in Großbritannien aber nicht mehr anerkannt. Ein Produkt, das die CE-Kennzeichnung trägt, wäre jedoch weiterhin für den Verkauf in Großbritannien gültig, solange es auch mit der UKCA-Kennzeichnung versehen ist und die entsprechenden Vorschriften in Großbritannien erfüllt.
Die Sonderregelung für Nordirland
Nordirland bleibt Teil des EU-Binnenmarktes, sodass die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung hier keine Anwendung finden. Für den nordirischen Markt kann für Waren aus der EU weiterhin das CE-Zeichen verwendet werden. Für Waren aus Großbritannien muss das CE und das nordirische Kennzeichen UKNI angebracht werden.
Eigentlich ist es ganz einfach
Auf den ersten Blick wirkt die Situation unübersichtlich. Nach kurzer Recherche wird aber klar, worauf es in den einzelnen Situationen ankommt. Diese haben wir für Sie noch einmal zusammengefasst.
UK nach EU | UK nach UK | EU nach UK |
Diese Anforderungen sind genau gleich wie für alle anderen Drittländer außerhalb der EU. |
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Für den Vertrieb von Medikamenten oder Kosmetikprodukten aus der EU nach GB muss eine “Responsible Person” mit Sitz in GB benannt werden, die im Auftrag des Herstellers Anforderungen an Zertifizierung und Produktsicherheit sicher stellen muss.
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Sie benötigen einen Dokumentationsbevollmächtigten oder einen Dokucheck für Ihre Exportgüter für den britischen Binnenmarkt? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind Ihr Partner in allen Belangen rund um die UKCA-Kennzeichnung!
Weitere Informationen zum Thema:
- EU-Datenbak Acccess2 Markets informiert zu Zöllen, Ursprungsregeln und Produktanforderungen, die bei der Einfuhr von Waren in Drittländer gelten, wozu künftig auch GB gehört.
- Informationen und Handlungsempfehlungen der europäischen Chemikalienagentur ECHSA
- Designated Standarts der Regierung in Großbritannien
- Richtlinien für Getränke und Lebensmittel der Regierung im Großbritannien