In der Praxis begegnen wir immer wieder Risikobeurteilungen, bei denen, sagen wir, Unstimmigkeiten zu Tage treten. Wenn wir sie mit den gelieferten Produkten betrachten, finden wir oft Gefahrenstellen, die nicht berücksichtigt wurden oder es sind Maßnahmen beschrieben, die nicht vorhanden sind. Am Ende ist die Richtigkeit der unterzeichneten EG-Konformitätserklärung in Zweifel zu ziehen. Um das zu vermeiden, zeigen wir Ihnen die fünf häufigsten Mängel auf.
