Warum es für den US-Markt nicht reicht eine deutsche Anleitung ins Englische zu übersetzen, erklärte der Rechtsanwalt und Diplom-Ingenieur Dr. Mathew Kundinger bei seinem Seminar US- Produkthaftung: Leben mit „Punkt Sechs“. Hier ein persönlicher Rückblick auf zwei lehrreiche Tage in Würzburg.
Themen: Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen
In der EG-Maschinenrichtlinie heißen sie „Gesamtheit von Maschinen“, in der Industrie sind sie allgemeinhin unter dem Begriff „Anlage“ bekannt. Egal wie wir sie nennen, eine Betriebsanleitung brauchen alle. Klingt komisch, ist aber so.
Gesamtheit von Maschinen - auf die Schnittstelle kommt es an!
Werden mehrere Maschinen zusammen betrieben, sodass sie am Ende als Gesamtheit funktionieren, ist es besonders wichtig die Schnittstellen im Detail zu betrachtet zu haben. Das früher einmal als „Verkettung“ bezeichnete Zusammenfügen von Maschinen hat so seine Tücken. Dass sich die einzelnen Maschinen, oftmals geliefert von unterschiedlichen Herstellern aus aller Herren Länder, miteinander „unterhalten“ müssen, ist klar. Sonst kann eine gemeinsame Produktion der gewünschten Produkte nicht funktionieren. Was aber sonst alles zu berücksichtigen ist, wird oft unterschätzt.
Hat auch Ihr Kunde vorgeschlagen die Schutzzäune selbst um Ihre Maschine zu bauen und sogar das SPS-Programm selbst zu schreiben? Selbst notwendige Schutzeinrichtungen nimmt er aus seinem Lager und installiert sie selbst. Ist eine Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie deshalb eine unvollständige Maschine oder eher eine vollständige, aber unsichere Maschine?
Die Risikobeurteilung ist erstellt, die Konstruktion ist nahezu abgeschlossen. Die Texte der Betriebsanleitung stehen – quasi. Denn für eine sichere Betriebsanleitung benötigt der Technische Redakteur oder der zuständige Konstrukteur die Ergebnisse der Risikobeurteilung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Personen für die Risikobewertung und den Autoren der Betriebsanleitung ist unablässig. Nur eine Hand-in-Hand-Arbeit rundet das Sicherheitskonzept ab. Und beide Parteien können voneinander profitieren. Aber wie?
Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie
Beliebter Zankapfel: Konformitätserklärung oder Einbauerklärung
Als Dienstleister treffen wir, die Berater der CE-CON, regelmäßig auf Äußerungen wie „eine Einbauerklärung ist ausreichend“ oder „das verkaufen wir als unvollständige Maschine“. Aussagen, die bei uns zu skeptischen Mienen führen – oft zu Recht. Denn kaum ein Thema führt zu so vielen unterschiedlichen Ansichten wie die sogenannte „unvollständige Maschine“ und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Aber können die Inhalte der Konformitätserklärung wirklich vernachlässigt werden und handelt es sich um einen geringeren Aufwand?
Themen: Maschinenrichtlinie
"Der erste Arbeitstag sollte nicht der letzte Tag auf Erden sein..."
Diese dramatische aber offensichtliche Aussage ist ein Zitat von David Michaels von der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) aus den USA. Dem Zitat vorausgegangen war ein tödlicher Arbeitsunfall von Lawrence „Day“ Davis, ein Zeitarbeiter in einem Bacardi-Abfüllbetrieb in Jacksonville, Florida. Nicht einmal zwei Stunden dauerte seine allererste Schicht, bevor er tödlich verunglückte. Er putzte Glasscherben unter einer Hebevorrichtung eines Palettierers hervor, als ein Kollege die Maschine wieder in Gang setzte. Die Hebevorrichtung senkte sich und Davis wurde darunter begraben. Aber wie konnte es dazu kommen?
Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie