Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Maschinensicherheit in den USA (1) - Überblick im Behördendschungel

Erstellt von Louis Guerrero am 09.02.24 10:37

Die USA sind für europäische Maschinenhersteller ein interessanter Absatzmarkt. Doch vor dem Import stellen sich einige Fragen zur Maschinensicherheit: Wie ist sie in den USA geregelt? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wer nimmt die Maschine ab?

Im ersten Teil unserer Blog-Reihe zur Maschinensicherheit in den USA wenden wir uns den Regularien und Behörden zu.

CE-Kennzeichen für den Import von Maschinen in die USA

Das CE-Kennzeichen ist vorhanden und schon kann eine Maschine in die USA importiert werden? So leicht ist es leider nicht. Zwar ist das CE-Kennzeichen eine gute Grundlage, jedoch wird dieses in den USA nicht um die Maschinensicherheit auch in den USA erfüllen zu können. Es allein reicht aber nicht, da es nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt ist.

EU und USA handhaben Maschinensicherheit unterschiedlich: Während  Richtlinien und Normen der EU stark auf die elektrische Sicherheit fokussieren, sind in den USA die Anforderungen an den Brandschutz ungleich höher und komplexer. Hinzu kommen technisch bedingte Unterschiede: In Nordamerika gibt es zum Beispiel unterschiedliche Stromkreisarten und auch die Symbole sind nicht die gleichen. Davon abgesehen kann eine Maschine natürlich auch so gebaut werden, dass sie den Gesetzen und Anforderungen der EU und der USA entspricht.

Die Konformitätserklärung reicht nicht

Eine Konformitätserklärung seitens des Herstellers ist in den USA nicht vorgesehen. Stattdessen wird die Maschinensicherheit von Produktstandards, Brandschutzvorschriften, elektrischen Codes und nationalen Gesetzen geregelt, ein Konglomerat aus Normen, Richtlinien und Vorschriften. Die Einhaltung der Regularien wird von Bundes-, Landes- und /oder Kommunalbehörden überprüft: Vor der Inbetriebnahme inspiziert eine lokale Behörde, Authorities Having Jurisdiction (AHJ), die Maschine und gibt sie frei.

Folgende Organisation regeln die Maschinensicherheit in den USA:

·      Occupational Safety & Health Administration (OSHA)

·      American National Standards Institute (ANSI)

·      Underwriters Laboratories (UL)

·      National Fire Protection Association (NFPA) 


Occupational Safety & Health Administration (OSHA) für den Arbeitsschutz

Die OSHA ist eine Agentur des US-Arbeitsministeriums. Ihr Arbeitsschutzgesetz (OSHA Act) verpflichtet Arbeitgeber dazu, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten; seine Generalklausel bestimmt, dass am Arbeitsplatz keine gravierenden Gefahren auftreten dürfen. Dafür legt die OSHA Normen fest, die eingehalten werden müssen: Die Richtlinien für die Arbeitssicherheit definiert zum Beispiel der Occupational Safety and Health Standard OSHA 29 CFR1910. Er ist damit auch Teil des Standards für Maschinen in den USA.

OSHA-Vorschriften sind mit europäischen Richtlinien vergleichbar, allerdings gehen sie mehr ins Detail, und formulieren konkrete, spezifische und vorgeschriebene technische Anforderungen, wie Normen, während europäische Richtlinien in der Regel abstrakter formuliert sind. Ein weiterer Unterschied besteht im Adressaten: EU-Richtlinien sind in erster Linie für Hersteller von Maschinen gedacht, OSHA-Normen richten sich an alle Beteiligten: Hersteller, Erbauer, Betreiber und somit auch die Arbeitgeber bzw. das Management.

In den meisten US-Staaten regeln die OSHA-Vorschriften Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Bundesstaaten, die eigene Normen erlassen – teilweise auch zu Gefährdungen, die von den OSHA Standards nicht abgedeckt werden. Die OSHA schreibt ebenfalls vor, dass, sollten Staaten eigene Standards definieren, diese mindestens so effektiv wie die national gültigen Normen sein müssen.

American National Standards Institute (ANSI) für freiwillige Industriestandards

Zu den verpflichtenden OSHA-Vorschriftenkommen Arbeitssicherheits-Standards hinzu, die mit freiwilligen Industriestandards vergleichbar sind. Diese werden vom American National Standards Institute (ANSI) formuliert und koordiniert, einer privaten Organisation. ANSI-Normen können allerdings verpflichtend sein, wenn sie Teil eines Vertrags sind. Oft basiert eine verpflichtende OSHA-Norm auf einer alten ANSI-Norm.

Underwriters Laboratories (UL) – Normen für elektrische Komponenten

Underwriters Laboratories ist eine private Organisation, die Sicherheitsnormen für elektrische Geräte und Komponenten herausgibt – ihr Fokus liegt auf der Abwehr von Bränden und Stromschlägen. Eine typische UL-Norm ist die UL 508A für industrielle Steuerschränke. Hier ist der Knackpunkt, dass sich UL-Normen stark von internationalen IEC-Normen (International Electrotechnical Commission) und europäischen EN-Normen unterscheiden können. Teilweise sind sie sogar widersprüchlich. Manche UL-Normen gibt es auch als ANSI-Normen, da sie bei der ANSI eingereicht wurden.

National Fire Protection Association (NFPA) - Brandschutz und NEC

Die National Fire Protection Association ist eine gemeinnützige Organisation, die den National Electrical Code (NEC) als ANSI/NFPA 70 herausgibt. Der NEC definiert die Standards für die sichere Installation elektrischer Leitungen, um Brände und elektrische Unfälle zu verhindern. Der ANSI/NFPA 79 Standard, ebenfalls von der NFPA veröffentlicht, ist der elektrische Standard für industrielle Maschinen und ist mit der EN/IEC 60204-1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstungen von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen vergleichbar. Zwar ist seine Einhaltung eigentlich freiwillig, manche Bundesstaaten und Behörden fordern ihn aber ein.

Nationally Recognized Testing Laboratories (NTRL) – die akkreditierten Prüflabore

Staatlich anerkannte Prüflabore, die Nationally Recognized Testing Laboratories (NRTL), stellen Zertifizierungen für die Einhaltung von OSHA,- ANSI,- und UL-Anforderungen und Normen aus. Die OSHA veröffentlicht Listen mit jenen Prüfstellen, die akkreditiert sind – dazu zählen auch deutsche Organisationen wie dem TÜV Rheinland oder TÜV SÜD.

Eine Maschine gilt zum Beispiel nur dann als sicher, wenn ihr ein NRTL ein Prüfzeichen ausstellt. Auch UL-Anforderungen werden überprüft; ein Prüfzeichen bestätigt die Einhaltung von UL-Normen. Die OSHA fordert dies sogar für fast alle elektrischen Geräte und Kabel an Arbeitsplätzen. UL-Zertifizierungen sind zudem für die lokale Abnahme von Maschinen von Bedeutung: Inspektoren orientieren sich an ihnen im Bereich der Elektrotechnik, Maschinen ohne Prüfzeichen werden in der Regel nicht abgenommen.

Maschinensicherheit: So greifen die Regelungen der US-Behörden ineinander

Die OSHA reguliert den Produktionsstandort und/oder die Fabrikhalle, ANSI unterstützt bei Treppen, Plattformen und Strukturen. UL sind für Komponenten, Motorsteuerungen, Förderbänder oder Formpressmaschinen zuständig. UL formuliert auch die Norm für die Feuerbeständigkeit von Materialien wie Dachziegeln und Isolationsarten. Der National Electrical Code wiederum regelt die elektrische Sicherheit der Installation und Verkabelung der Komponenten.

Beispiel: An einem Förderband werden die Steckverbinder, die Kabel für die Steuerung, die Stromversorgung und die Benutzeroberfläche mit Touchscreen durch eine UL-Norm geregelt. Die Konstruktion muss auch den OSHA/ANSI-Normen entsprechen. Die ANSI-Vorschriften werden auch bei der Montage durch das Bedienpersonal angewendet. OSHA schreibt auch ANSI-Sicherheitsmaßnahmen wie Treppen, Geländer und Fallschutzsysteme vor.

Maschinensicherheit in den USA einfach umsetzen – mit CE-CON

Welche Vorschriften und Richtlinien gelten nun für mein Produkt? Brauche ich das Prüfzeichen eines NTRL und wenn ja von welchem? Für diese Fragen stehen wir gern zur Verfügung: CE-CON ist Experte für internationale Konformität mit einer Niederlassung in den USA. Wir beraten und unterstützen bei Fragen zur Maschinensicherheit und zur Konformität in den USA, aber auch für Kanada und Teile von Mittel- und Südamerika.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Neue Maschinenverordnung, neue Reihenfolge der Anhänge

Erstellt von Jörg Handwerk am 22.11.23 10:28

Die Artikel der Maschinenrichtlinie und nun der zukünftigen Maschinenverordnung (MVO) stellen knapp und konkret die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen dar. Sie referenzieren dabei auf die Anhänge, die weitere Details enthalten: Artikel 30 der Maschinenrichtlinie bestimmt zum Beispiel, dass für die Beurteilung einer benannten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung involviert ist, die in Anhang XI genannten Kriterien erfüllt werden müssen.

Eine Änderung, die mit der neuen Maschinenverordnung nun einhergeht, ist die Neusortierung dieser Anhänge. Ihre Reihenfolge orientiert sich nicht mehr an der bekannten der Maschinenrichtlinie, sondern wurde neu geordnet. Eine Begründung lautet, dass die Nummerierung der Anhänge nun der Verweisreihenfolge im Rechtstext folge. Eine andere, dass sie jetzt die Prioritäten des Gesetzgebers widerspiegele.

Wichtige Änderungen im Anhang der Maschinenverordnung (MVO)

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Der bisherige Anhang IV (Hochrisikomaschinen) wird jetzt zum Anhang I.

  • Der bisherige Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten) ist künftig Anhang III. Er beschreibt alle Gefahren, die an einer Maschine auftreten können und wird durch die MVO erweitert.

  • Anhang III beinhaltet künftig auch Vorgaben zur Cybersecurity gemäß der Cyber-Strategie der EU: So definiert der neue Abschnitt 1.1.9 Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung bzw. Korrumpierung; Abschnitt 1.2.1 bestimmt die Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.

  • Anhang III tangiert auch die künstliche Intelligenz, hier benannt als “selbstentwickelndes Verhalten bzw. Logik". Die Risikobeurteilung nach MVO muss künftig auch Risiken berücksichtigen, die sich daraus ergeben.

  • Anhang II umfasst die nicht erschöpfende Liste der Sicherheitskomponenten.

  • Und Anhang IV beinhaltet Technische Unterlagen für Maschinenprodukte.

Außerdem wurden die Listen in den Anhängen teilweise stärker mit Kapiteln strukturiert und die Terminologie angepasst, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hochrisiko-Maschinen: Von Anhang IV zu Anhang I der neuen Maschinenverordnung

Ein besonderer Fokus der neuen MVO liegt auf Anhang IV, jetzt Anhang I: Die Liste der Maschinen, die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren benötigen, heißen jetzt Hochrisikomaschinen. Die EU befand, dass die Liste im Anhang IV der Maschinenrichtlinie veraltet ist und passte sie mit der neuen Maschinenverordnung bzw. dem neuen Anhang I dem technischen Fortschritt und neuen Szenarien und Maschinenarten an, etwa, wenn Künstliche Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen zum Einsatz kommt. In Anhang I finden sich nun auch Maschinen, die künftig ein EG-Baumusterprüfverfahren erfordern. 

 

Obacht! Änderungen des Anhangs I der MVO im Auge behalten

Anhang I der MVO ist übrigens noch nicht finalisiert: Er kann von der EU ergänzt oder angepasst werden, was dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ein Datum, das man im Auge behalten sollte, ist hier der 20. Juli 2026: Dann muss die EU-Kommission einen Bericht über Unfallzahlen spezifischer Maschinen vorlegen, was sich auf den Anhang I der Maschinenverordnung auswirken könnte.

Maschinenbauer sollten Änderung dieses Anhangs beobachten, da sich diese auf das Konformitätsbewertungsverfahren von Maschinen auswirken. Möglicherweise wird für Maschinen, die nach harmonisierten Normen und damit unter angenommener Konformität hergestellt werden, zusätzlich ein EG-Baumusterprüfverfahren notwendig.

Probleme mit der neuen Anhang-Sortierung der Maschinenverordnung

Nun erscheint die Maschinenverordnung nicht in einem Vakuum: Richtlinien, Normen und Veröffentlichungen referenzieren einander - und damit auch die Anhänge der alten Maschinenrichtlinie. Aktuell werden Stimmen laut, die damit rechnen, dass es rund zehn Jahre in Anspruch nehmen wird, alle anderen Gesetze und Normen nachzuziehen und die Referenzen auf die neuen Anhänge zu aktualisieren. Das ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden und eine Mammutaufgabe.

Neue Maschinenverordnung: das Wichtigste noch mal in Kürze

  • Die neue Maschinenverordnung (MVO) löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, weil die EU neue technologische Entwicklungen in Sachen Daten- und Cybersicherheit bei der Maschinensicherheit abbilden will.

  • Die Maschinenverordnung soll Unstimmigkeiten klären, die Bestimmungen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, da sie 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und anders als eine Richtlinie keinen Interpretationsspielraum für die nationale Umsetzung lässt.

  • Die neue Maschinenrichtlinie wurde am 22. Mai 2023 vom Europäischen Rat verabschiedet und am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten.

  • Angewendet werden muss die MVO wegen einer Stichtagsregelung aber erst 42 Monate nach dem Inkrafttreten.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Lebensmittelindustrie: Sichere Maschinen mit Hygienic Design

Erstellt von Jörn Henneke am 17.10.23 11:50

Maschinensicherheit minimiert das Verletzungsrisiko für Beschäftigte und erhöht die Arbeitssicherheit, so dass Unfälle vermieden werden können.

Die Maschinenrichtlinie Anhang I, Unterpunkt 2.1. verlangt, dass Maschinen, Bauteile und Komponenten für Lebensmittel so konstruiert und gebaut werden müssen, dass kein Risiko von Infektion, Krankheit und Ansteckung für Konsumenten aus ihnen hervorgeht. Ähnliches gilt für die neue Maschinenverordnung, die die Maschinenrichtlinie ablösen wird.

Sichere Lebensmittel benötigen zunächst einmal sichere Rohstoffe, sonst ist das Endprodukt nicht sicher. Darüber hinaus dürfen die Maschinen, die die Zutaten und Rohstoffe verarbeiten und das Lebensmittel herstellen, das Produkt nicht negativ beeinflussen: Es darf keine Kontamination stattfinden. 

Ein zentraler Faktor bei der Konstruktion von Maschinen für den Lebensmittelbereich ist ihre Reinigbarkeit. Die dafür notwendige reinigungsgerechte Gestaltung von Bauteilen, Komponenten und Produktionsanlagen wird durch Hygienic Design (hygienisches Design) bei Planung und Bau erreicht. Hygienic Design reguliert zum Beispiel die eingesetzten Materialien und ihre Verbindungen, die Fertigungsverfahren genauso wie Oberflächenbeschichtungen und die Formgebung von Maschinen, Komponenten und Teilen.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Warum Software as a Service für die Risikobeurteilung von Maschinen optimal ist

Erstellt von Rasmus Wienemann am 01.10.23 10:40

Für die Erstellung einer Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie werden stets verschiedene Expertisen zusammengeführt, unter anderem zum Beispiel aus Konstruktion, mechanischer und funktionaler Sicherheit. Die Technische Redaktion zieht sich die benötigten Informationen für die Betriebsanleitung ebenfalls aus dem so entstehenden Datenpool. Es arbeiten also zahlreiche Beteiligte an der Risikobewertung mit, teilweise auch Externe.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety

Die neue Maschinenverordnung – Gefährliches Halbwissen

Erstellt von Jörg Handwerk am 20.08.23 18:57

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in die Jahre gekommen und wird den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht mehr gerecht, etwa hinsichtlich Daten- und Cybersicherheit. Es kam zu Mängeln und Unstimmigkeiten sowohl bei den nach der Richtlinie gebauten Maschinen und Produkten als auch im Konformitätsbewertungsverfahren. Mit der neuen Maschinenverordnung sollen deswegen die Bestimmungen vereinfacht, verbessert und an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie

Einfache Risikobeurteilung mit Software CE-CON Safety

Erstellt von Sven de Vries am 14.08.23 10:00

Elektrik, Mechanik und Thermik, Lärmemission, kinetische Energie oder Strahlung: Maschinen und Anlagen stecken voller potenzieller Gefahrenquellen. Um diese abzustellen oder so weit es geht zu mindern und die Maschine sicher zu machen, erstellen Maschinenbauer im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für das CE-Kennzeichen eine Risikobeurteilung. So sieht es die Maschinenrichtlinie vor. Die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ konkretisiert dabei, wie die Sicherheitsanforderungen aussehen und wie die Risikobeurteilung erfolgen soll. 

Diese Risikobeurteilung lässt sich mit der passenden Software – CE-CON Safety – einfacher erstellen. Wir erklären heute, warum das so ist und wo die Prozesserleichterung erfolgt: 

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Erster Blick der Technischen Redaktion in die neue Maschinenverordnung

Erstellt von Lucia Gefken am 06.08.23 18:48

Die neue Maschinenverordnung ist frisch veröffentlicht und somit etwas früher als gedacht in aller Munde. Gerade in Bezug auf die Betriebsanleitungen bringt sie ein paar gewünschte Änderungen. Ich schmeiße meine Glaskugel an und schaue, wie sich der aktuelle Stand auf unsere Betriebsanleitungen auswirken könnte. Bringt die Verordnung endlich den gewünschten Kick in eine moderne Ära der Dokumentation oder bleibt der Betriebsanleitung weiterhin ein verstaubtes Image anhaften?

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Maschinenrichtlinie, Technische Dokumentation

Gemeinsam statt einsam –neue Blog-Reihe (3)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.04.23 07:55

Mit der Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen die Maschinensicherheit gewährleisten: Wir haben im ersten und zweiten Teil unserer Blog-Reihe zum Thema bereits festgestellt, dass es keine gute Idee ist, die Risikobeurteilung den KonstrukteurInnen zuzuschieben und sie gemäß dem Motto “Augen zu und durch" möglichst schnell zusammenzubasteln. Wer das Thema ganzheitlich angehen will, weiß, dass das Erstellen der Risikobeurteilung Teamarbeit ist - gemeinsam statt einsam. Doch wie kann das im Detail aussehen? Darum soll es in diesem dritten Blogbeitrag zur Risikobeurteilung gehen.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Die liebe Not um Not-Halt und Not-Aus

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 19:17

Not-Halt, Not-Stopp, Not-Aus oder Not-Halt-Befehlsgeräte? Maschinenrichtlinie und harmonisierte Normen werfen mit verschiedenen Begriffen um sich und die Verwirrung unserer Kunden ist groß. Doch keine Sorge, so kompliziert ist es gar nicht. Wir erklären in diesem Blog-Beitrag welche Notbefehlseinrichtungen es gibt, wie sie richtigerweise heißen und wann sie eingesetzt werden (müssen).

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung mit ganzheitlichem Blick – Perspektivwechsel auf ein lästiges Übel – neue Blog-Reihe (2)

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.03.23 18:41

Wer die Pflicht zur Risikobeurteilung als Beitrag zur Maschinensicherheit ganzheitlich betrachtet, kann sich von alten Annahmen – notwendiges Übel, lästige Mehrarbeit – lösen und die Chancen dahinter erkennen: eine sorgfältig erstellte Risikobeurteilung schafft nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sie kann auch interne Prozesse verbessern und wertvolle Einsichten generieren.


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Maschinenrichtlinie, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!