Der Fachblog für CE-Kennzeichnung

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Hersteller und Importeure beachten müssen

Erstellt von Peter Roßmann am 13.11.24 10:37

Der 13. Dezember 2024 rückt näher – und damit das Datum, mit dem die neue EU-Verordnung über Allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (GPSR) verpflichtend angewendet werden muss. Sie ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, die General Safety Product Regulation. In Kraft trat sie bereits am 12. Juni 2023, ihre Umsetzung in Deutschland wird durch die Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfolgen. Damit der 13. Dezember nicht zu einem klassischen Freitag, der 13. wird, geben wir heute einen umfassenden Überblick, was die neue Verordnung den nun konkret bedeutet - und für wen.

Die Produktsicherheitsverordnung enthält viele allgemeine Informationen, etwa zum Umgang mit Produktrückrufen oder über die Marktaufsicht. Das Update bringt einige größere Änderungen mit sich – grundlegende Themen werden konkreter beschrieben und es gibt einige Vorgaben, die die Novellierung für Hersteller zu einem brennenden Thema machen. Eine davon ist die Pflicht, eine Risikoanalyse für alle Produkte durchführen zu müssen. Betroffene Hersteller der klassischen Verbraucherprodukte haben noch nie davon gehört – sie wissen nicht um ihre Inhalte, den Aufbau oder welche Vorlagen für Risikobeurteilungen es gibt.

Verschärfungen kommen auch auf den Onlinehandel und Online-Marktplatz-Anbieter zu, die künftig nur konforme und sichere Produkte anbieten dürfen. Die Informationspflichten wurden ausgeweitet, verpflichtend wird zum Beispiel eine Produktidentifikation, also um welches Produkt es sich handelt und von wem es stammt, sowie Warnhinweise für den Endkunden.

Mit der neuen Verordnung über Allgemeine Produktsicherheit will die EU folgende Ziele erreichen:

  • Sie soll die Sicherheit für die sogenannten nichtharmonisierten Verbraucherprodukte verbessern (dazu gleich mehr)

  • Sie soll Lücken in den Harmonisierungsrechtsvorschriften schließen und damit Sicherheitsrisiken mindern

  • Sie legt Mindestanforderungen für alle Unternehmen fest

  • Sie soll das gleiche Sicherheitsniveau für den Kauf von Produkten online wie offline schaffen: Auch Online-Marktplätze sind nun von Produktsicherheitsverpflichtungen betroffen

  • Die Marktüberwachung soll effizienter durchgesetzt werden

  • Für gefährliche Produkte soll das sogenannte Safety Business Gateway kurze Fristen und eine systematische Überwachung möglich machen

  • Produktrückrufe sollen wirksamer werden

Der Anwendungsbereich der Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR

Die Sicherheit von Produkten wird seit 2001 von der Produktsicherheitsrichtlinie als Dachverordnung geregelt. Abhängig davon, um welche Produkte es sich handelt, greifen dann EU-Rechtsvorschriften wie Maschinenrichtlinie, EMV Richtlinie, Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie und Kosmetikrichtlinie. Manche der Produkte haben weitere Risiken, die nicht unter die Sicherheitsanforderungen der genannten Richtlinien fallen. Für diese gilt dann ebenfalls die Dachverordnung.

Für alle anderen sogenannten nichtharmonisierten Verbrauchsgüter, die generell nicht unter eine dieser sektoralen Richtlinien fallen, gilt die Produktsicherheitsrichtlinie und künftig die Produktsicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um sogenannte Verbraucherprodukte, also Gegenstände, die für einen Verbraucher vorgesehen oder von ihm genutzt werden. In der Regel sind das Produkte ohne elektrischen bzw. energetischen Antrieb, ohne Pneumatik oder elektronische Sicherheitserfordernisse: simple Gegenstände wie Stühle oder Aschenbecher, aber auch Fitnessgeräte, Föhne, Fahrräder und Werkzeuge wie Sägen.  

Die neue Produktsicherheitsvorordnung wird für Produkte gelten, die neu, aber auch gebraucht und repariert sind. Deswegen kann sie auch Anbieter auf Flohmärkten oder Plattformen wie Etsy betreffen.

Die Sicherheitsanforderungen der Allgemeinen Produktsicherheit 2023/988 (GPSR)

Laut Produktsicherheitsverordnung dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Die Definition von „sicher“ lautet: „Jedes Produkt, das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung, was auch die tatsächliche Gebrauchsdauer einschließt, keine oder nur geringe mit seiner Verwendung zu vereinbarende als annehmbar erachtete und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbare Risiken birgt.“

Folgende Aspekte wirken sich unter anderem auf die Sicherheit eines Produkts aus und werden in Artikel 5 der Verordnung beschrieben: 

  • Seine Eigenschaften wie Gestaltung, technische Merkmale, Zusammensetzung, aber auch Verpackung, Zusammenbau, Installation, Verwendung und Wartung

  • Eine mögliche Einwirkung auf andere Produkte bei einer gemeinsamen Verwendung

  • Die Erscheinung, Aufmachung, Etikettierung und Alterskennzeichnung

  • Die Anwender bzw. Verbraucher und damit vorhersehbare Fehlanwendungen, etwa durch Kinder

  • Die Integration von Technologien wie Künstliche Intelligenz und die Notwendigkeit von Cyber-Security.

Die Verantwortlichen der Produktsicherheit: Hersteller, Einführer und Händler

Verantwortlich für die Produktsicherheit sind die sogenannten Wirtschaftsakteure, das heißt Hersteller, Einführer und Händler.

Hersteller müssen unter anderem gewährleisten, dass nur sichere Produkte hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Sie müssen eine Risikoanalyse durchführen und aktuelle technische Unterlagen vorhalten. Produkte müssen mit Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer gekennzeichnet werden. Der Hersteller muss neben seinem Namen und einer Kontaktanschrift auch eine elektronische Adresse angeben. Sollten Probleme mit dem Produkt auftreten, muss der Hersteller diese beheben und im Gefahrenfall die Behörden und Verbraucher informieren. Ebenfalls muss er Kommunikationskanäle einrichten, um Beschwerden einreichen zu können.

Der Einführer darf ebenfalls nur konforme Produkte in der EU in den Verkehr bringen und muss sicherstellen, dass der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat. Falls es keinen Hersteller gibt oder der aus einem Drittland für die EU-Marktaufsicht nicht greifbar ist, fällt die Haftungsverantwortung auf den Importeur. Auch der Händler muss sich vergewissern, dass Hersteller und Einführer seiner Produkte die an sie gestellten Anforderungen erfüllt haben. Er muss seinerseits Produktbeobachtungen durchführen, Korrekturmaßnahmen ergreifen und Behörden bei Problemen informieren. Amazon beispielsweise und auch andere Online-Marktplatzanbieter kommen über entsprechende Notifikationen den neuen Anforderungen bereits nach. 

Risikoanalyse und technische Unterlagen: nach EU 2023/988 GPSR jetzt notwendig

Der Hersteller muss nach der neuen Produktsicherheitsrichtlinie die Sicherheit seiner Produkte nachweisen und sicherstellen – mit einer internen Risikoanalyse und technischen Unterlagen. Erstere müssen eine Analyse der mit dem Produkt verbundenen Risiken enthalten sowie die Lösungen, um diesen zu begegnen. Alle einschlägigen Normen müssen erfasst und die Unterlagen auf dem neuen Stand bleiben. Sie müssen zehn Jahre aufbewahrt und auf Verlangen den Behörden vorgezeigt werden. Die Risikoanalyse ist ein internes Dokument, das nicht an den Verbraucher herausgegeben werden muss.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR macht nun keine konkreten Vorgaben, wie diese Risikoanalyse zu erstellen ist, was darin stehen muss oder welche Normen greifen. Es gibt auch noch keine Handlungsempfehlung, wie die notwendige Risikobeurteilung im Rahmen der GPSR im Detail aussehen soll.

Das Mindeste, was in eine Risikobeurteilung gehört, ist die Beschreibung des Produkts – analog zur Bestimmung der Grenzen einer Maschine nach der Maschinenrichtlinie. Die sogenannten Anwendungsgrenzen müssen geklärt werden, also für welche Personengruppe und für welches Umfeld das Produkt gedacht ist, ob es in Innenräumen oder auch draußen verwendet werden darf und ob es sich um ein Spielzeug handelt. Damit können Hersteller für ihr Produkt einen Rahmen setzen und die Zielgruppe definieren, um bei Fehlanwendungen auf der sicheren Seite zu sein. Bei einem Fahrrad hängt zum Beispiel die Unfallvermeidung eben stark mit dem Fahrvermögen der Anwender zusammen.

Unterm Strich bedeutet das, dass sich Hersteller mit ihrem Produkt beschäftigen müssen, um Gefahrenpotenziale wie spitze Kanten oder ein brüchiges oder brennbares Material sowie vorhersehbare Fehlanwendungen zu erkennen, etwa, wenn eine Plastikbanane als Spielzeug die Gefahr birgt, von einem Kind verschluckt zu werden. Der Artikel 5 der Produktsicherheitsverordnung, der die Aspekte für die Sicherheitsbewertung nennt, kann bei der Produktbetrachtung die Basis bilden.

Risikoanalyse für Produktsicherheit mit CE-CON Safety

Wir wissen, wie man Risikobeurteilungen für Maschinen erstellt: Unsere Software CE-CON Safety ist deswegen auch für die Risikoanalyse von Verbraucherprodukten prädestiniert. Mit einem klaren, systematischen Vorgehen und der Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen und Daten einfach zu hinterlegen. Außerdem können Risikobeurteilungen gebündelt werden: Denn nicht für jedes Aschenbechermodell muss eine eigene erstellt werden. CE-CON Safety erlaubt es hier, Produktkategorien zusammenzufassen und Zeit zu sparen. Das ist eine gute Nachricht, denn das Problem der meisten Anbieter ist einfach die schiere Masse der Produkte. Mit CE-CON Safety tut man sich dann deutlich leichter - darauf gehen wir im nächsten Blogbeitrag genauer ein.

Produktsicherheitsverordnung: Wer kontrolliert’s?

Allgemein gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – die Wirtschaftsakteure müssen die Gesetze also einhalten. Die Kontrolle durch Behörden erfolgt länderspezifisch und abhängig von Produkt und Kategorie. Die neue Verordnung setzt aber klarere Maßstäbe für Marktaufsichtsbehörden und es ist durchaus davon auszugehen, dass Kontrollen erfolgen werden. Da Behörden oft erst im Schadensfall oder bei einer Meldung einschreiten, kontrolliert der Markt sich auch selbst, wenn Mitbewerber, Kunden und Verbraucher genau hinsehen und Probleme melden.

Auch neu: erweitere Produktkennzeichnungspflichten und Meldepflichten

Mit der 2023/988 GPSR müssen Produkte eine elektronische Adresse erhalten – eine URL mit Kontaktangaben, eine E-Mail-Adresse oder einen QR-Code.

Zur notwendigen Kennzeichnung gehören darüber hinaus Handelsname oder Handelsmarke

des Herstellers, die Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, wenn der Hersteller außerhalb der EU liegt, die Produktidentifizierung, Angaben zum Produkt – bei Bedarf auf der Verpackung oder beigefügt – sowie Sicherheitshinweise und eine Anleitung.

Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt gefährlich ist, weitet die 2023/988 GPSR die Meldepflichten aus. Hersteller, Einführer und Händler müssen dann Korrekturmaßnahmen ergreifen, die Verbraucher und Behörden unterrichten und die Information über die Plattform Safety-Business-Gateway zur Verfügung stellen.

Die Rückrufanzeige muss in leicht verständlicher Sprache verfasst sein, eine klare Produktbeschreibung enthalten, die Gefahr und das Vorgehen für den Verbraucher beschreiben und Abhilfemaßnahmen schildern sowie Kontaktdaten bereitstellen. Abhilfemaßnahmen müssen wirksam, kostenfrei und zeitnah sein. Notwendig sind mindestens zwei, etwa Reparatur, Ersatz oder die Erstattung des Werts. 

Die neue Produktsicherheitsverordnung macht damit klare Vorgaben für einen Produktsicherheitsrückruf – die Vorlage in der Durchführungsverordnung ist auffällig rot und die Formulierung muss direkt sein, so dass Hersteller den Mangel nicht mehr im Marketingsprech verbrämen können. Er muss zeigen, dass er etwas und was er unternimmt und ansprechbar sein.

Onlinehandel und Produktsicherheit

Die neue Produktsicherheitsverordnung gleicht nicht zuletzt die Anforderungen für Online- und stationären Handel an, woraus neue Pflichten für den Onlinehandel resultieren.

Auch hier müssen Name, Anschrift und elektronische Adresse des Herstellers kommuniziert und der verantwortliche Wirtschaftsakteur genannt werden – analog zu den Pflichten des Herstellers. Das Produkt muss identifiziert, mit einer Abbildung und eventuellen Warnhinweisen in der Sprache der Verbraucher versehen werden.

Für Anbieter von Online-Marktplätzen gehen die Verpflichtungen noch weiter: Sie müssen sich beim Safety Gate Portal registrieren und ihre Anlaufstelle dort hinterlegen. Sie müssen ein Verfahren sicherstellen, um die Produktsicherheit gewährleisten zu können – Produktinformationen müssen online leicht zugänglich sein. Meldungen zur Produktsicherheit müssen innerhalb von drei Tagen erfolgen, bei gefährlichen Produkten kann die Anordnung erfolgen, dass Inhalte entfernt bzw. der Zugang gesperrt und Warnhinweise angezeigt werden müssen. Sie müssen Informationen über Produktsicherheitsrückrufe auf ihren Onlineschnittstellen bereitstellen, das Safety Gate Portal beobachten und Unfälle dort melden. Marktüberwachungsbehörden muss die Extraktion von Daten möglich sein.

Neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit EU 2023/988 GPSR: Die Änderungen im Überblick

  • Die Produktkennzeichnung wurde erweitert, die Nennung einer elektronischen Kontaktadresse und des Wirtschaftsakteurs ist nun vorgeschrieben

  • Die Meldepflichten für unsichere Produkte wurden ausgeweitet

  • Die Informationspflichten für den Onlinehandel wurden ausgeweitet

  • Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sich im Safety Gate Portal registrieren

  • Das Gesetz macht Vorgaben für Produktrückrufe

  • Verbraucherbeschwerden müssen online möglich sein

  • Das Register der Rückverfolgbarkeit für Produktkategorien mit ernstem Risiko wird eingeführt

  • Risikoanalyse und technische Unterlagen müssen für Produkte erstellt werden

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Software CE-CON Safety, Richtlinien und Normen

Rechts oder Links - eine Frage der Sicherheit?

Erstellt von Lucia Gefken am 30.04.24 09:54

Jeder zehnte Mensch ist Linkshänder, bevorzugt also die linke Hand bei vielen Tätigkeiten. Was noch vor einigen Jahren teilweise zur „Umschulung“ zur Rechtshändigkeit führte, ist inzwischen kein großes Thema mehr. Linkshänder-Scheren und -Stifte sowie entsprechende Dosenöffner sollen das Leben von Linkshändern in einer Welt von Rechtshändern erleichtern. So weit, so gut. Doch wie steht es im Bereich der Maschinen- und Arbeitssicherheit um die Bedürfnisse der Linkshänder?

Händigkeit und Maschinensicherheit

Linkshändigkeit stellt „eine Normvariante der biologischen Entwicklung der Lateralität im Gehirn dar, die im Alltags- und Arbeitsleben zu berücksichtigen ist“, heißt es in der Leitlinie „Händigkeit“ der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.

Und trotzdem werden die Bedürfnisse von Linkshändern von Produktherstellern und Arbeitgebern oft ignoriert. Durch Bedienelemente, die rechtsseitig angebracht sind, Werkzeuge, die nur für Rechtshänder ausgelegt sind oder Arbeitsplätze, die für Linkshänder „falschrum“ aufgebaut sind. Großküchen, die nur Sparschäler für Rechtshänder bereithalten, Soßenkellen, welche die Ausgießöffnung auf der „falschen Seite“ haben oder Hebel, die mit rechts gedrückt werden müssen – die Liste der Probleme ist lang. Linkshänder haben gelernt, sich einer rechtsdominanten Welt anzupassen. Trotzdem müssen sie in Bezug auf Sicherheit mitgedacht werden.

Wenn das Bedienpanel auf der falschen Seite ist

Werfen wir mal einen Blick in unterschiedliche Bereiche. Da wäre etwa eine Durchschub-
Spülmaschine für Gastronomiebetriebe. Rechts des Spülbereichs findet sich eine Handbrause.
Umständlich für jeden Linkshänder. Wahlweise greift er umständlich um den Spülbereich herum oder er braust direkt mit der rechten – und damit schwächeren – Hand das Geschirr ab. Gehen wir weiter zu einer CNC-Fräsmaschine. Nachdem das Werkstück eingelegt wurde, muss das Bedienpanel gedrückt werden. Dieses befindet sich wo? Genau – auf der rechten Seite. Der Linkshänder muss also auch hier wahlweise mit rechts die Tasten drücken, um entspannt den Prozess durch die Scheiben beobachten zu können oder er drückt mit links und wendet sich dadurch automatisch etwas mehr vom eigentlichen Prozess ab. Er müsste über seine linke Schulter schräg nach hinten schauen, um den Prozess beobachten zu können. Nackenschmerzen inklusive. Noch spannender wird der Blick auf eine Tischbohrmaschine. Hier muss der Drehkranz – der ebenfalls rechtsseitig angebracht ist – betätigt werden. Auch der Messschieber zum Prüfen der Ergebnisse ist für Rechtshänder bestimmt und muss vom Linkshänder „falsch herum“ bedient werden, weil die Skala nur einseitig angebracht wurde. Die Liste der Beispiele lässt sich beliebig weiterführen.

Laut Norm muss Linkshändigkeit bedacht werden

Zunächst klingen die benannten Probleme banal. Doch dauerhaft können diese schmerzhaft werden. Den ganzen Tag über die linke Schulter zu schauen, führt zu einem dauerhaft verspannten Nacken den Drehkranz unter Kraftaufwand zu betätigen und dafür die schwächere Hand zu verwenden, kann zu Erkrankungen wie einer Sehnenscheidenentzündung führen. Unsere Hände sind statistisch die Körperteile, die bei Arbeitsunfällen am häufigsten verletzt werden, egal ob Links- oder Rechtshänder.
Trotzdem scheint es, dass Linkshänder oft nicht „mitgedacht“ werden. Obwohl es zum Beispiel in der Norm 12100 unter Verwendungsgrenzen gefordert ist, dass Linkshändigkeit ebenso berücksichtigt werden muss wie Kraft, Körpergröße und Alter. Die Folgen dieser Lücke können unter anderem langsamere Reaktionszeiten, Fehlbelastungen durch unvorteilhafte Körperhaltung oder Ermüdungserkrankungen sein. Zusätzlich wirkt sich ein „falsch“ gestalteter Arbeitsplatz auch auf die Performance des Linkshänders aus, er wird im Zweifel langsamer arbeiten können.

Linkshändertauglich dank konstruktiver Maßnahmen

Hersteller von Maschinen können und sollen Linkshänder berücksichtigen. Wenn eine Maschine von einem Linkshänder nur schwer oder gar nicht bedient werden kann oder der Dauereinsatz an der Maschine problematisch wird, können oft kleine konstruktive Maßnahmen schnell zur Besserung beitragen. Statt zehn Prozent der Arbeitskräfte aus der Produktion auszuschließen, könnte etwa ein flexibel positionierbares Bedienpanel, beidseitig angebrachte Drehkreuze oder Werkzeug für Linkshänder einfach und oft kostengünstig Abhilfe schaffen. Oder die Bedienelemente sind so gestaltet, dass sie etwa durch Umstecken auch auf der linken Seite angebracht werden können.

Die Bedürfnisse von Linkshändern berücksichtigen

Falls ein Produkt nicht für Linkshänder geeignet erscheint, muss diese Information natürlich auch Einzug in die bestimmungsgemäße Verwendung halten – dies wird ein Hersteller aber nur herausfinden, wenn er die Linkshänder mitdenkt. Auch der Arbeitgeber kann für Besserung sorgen, indem zum Beispiel Linkshänder-Arbeitsplätze eingerichtet werden oder während der Produktion von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geschaut wird, ob ein Linkshänder eventuell gefährlichere oder umständlichere Bewegungen durchführt als der Rechtshänder. Dies gilt auch für Schreibtischarbeitsplätze, wo die Anschaffung von ergonomischen Mäusen auch das Leben von Linkshändern erleichtern kann.

Am Ende sollten wir die zehn Prozent der Menschheit nicht aus Bequemlichkeit oder finanziellen Gründen wegignorieren, sondern im Blick behalten.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Richtlinien und Normen

Die Krise als Chance: Risikobeurteilungs-Prozesse professionalisieren (auch die Software)

Erstellt von Jörg Handwerk am 17.04.24 11:13

Die Auftragslage ist nicht rosig, die allgemein schlechte Wirtschaftslage macht sich auch im deutschen Maschinen- und Anlagenbau bemerkbar – seit letztem Jahr ist die globale Nachfrage eingebrochen. Im Oktober meldete der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA, dass die Bestellungen um 21 Prozent zurückgegangen seien – eine Trendwende wird nicht erwartet. Und das Statistikportal Statista gibt an, dass der Auftragseingang im Januar 2024 rund zehn Prozent unter dem von Dezember 2023 liegt.

Nun war es schon immer so, die Zeiten der Flaute zum Aufräumen zu benutzen. Oft wird an veralteten Arbeits- und Vorgehensweisen festgehalten, weil man es schon immer so gemacht hat: Unternehmen haben nun die Gelegenheit, ihre Abläufe zu überprüfen, ineffiziente Prozesse zu identifizieren und zu verbessern. Dabei kann es auch an der Zeit sein, neue Technologien und Tools auszuprobieren und zu implementieren. Zu Corona-Zeiten waren das möglicherweise Software für Videokonferenzen oder ortsübergreifende Zusammenarbeit, aktuell vielleicht Lösungen für ein Mehr an Automatisierung, Projektmanagement oder eine zeitgemäße Software für Risikobeurteilungen.

Mit Blick auf die Kosten für eine Maschine können bis zu zehn Prozent für die Dokumentation - technische Dokumentation, Wartungs- und Bedienungsanleitung, Performance Level Validierung und eben Risikobeurteilung - anfallen. Auch Unternehmensstrukturen können hier relevant sein: Die Zuständigkeit für die Risikobeurteilung nach der Norm ISO 12100:2010 ist unterschiedlich aufgehängt und hier ist nicht immer eine reibungslose Zusammenarbeit gegeben. Betriebe müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass die Risikobeurteilung Ressourcen während des Baus einer Maschine benötigt, was Kosten verursacht. Hier steckt oft in der Tat die Chance, seine Abläufe zu verbessern und damit Geld zu sparen.

Risikobeurteilungs-Software: Programme und ihre Probleme

Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen nicht vor, wie sie ihre Risikobeurteilung erstellen müssen. Deswegen sind in vielen Betrieben Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme noch die erste Wahl.

Das ist in der Regel der Weg des geringsten Widerstands - denn Word und Excel sind meist sowieso installiert und die Bedienung kein Geheimnis. Hinzu kommt, dass beide Programme keine weiteren Lizenzkosten verursachen, aufwändige Schulungen entfallen. Mit Excel lässt sich auch ganz wunderbar basteln, Tabellen und Formeln erstellen und damit eine Risikobeurteilung durchaus individuell anpassbar machen. Aber jede Medaille hat zwei Seiten: Die große Anpassbarkeit kann nämlich auch dazu führen, dass es unterschiedliche Strukturen für Risikobeurteilungen statt einem einheitlichen, durchdachten Vorgehen gibt. Das kann schnell ins Chaos führen - ein No-Go bei sicherheitssensiblen Themen wie die Risikobeurteilung eines ist. 

Große Datenmengen und gemeinsames Bearbeiten einer Datei? Fehlanzeige!

Nun gibt es auch Risikobeurteilungen, die einen großen Umfang annehmen, weil die Maschine komplex ist und eine Vielzahl an Risiken und Gefahrenstellen berücksichtigt werden muss. Mit der Verwaltung großer Datenmengen kann Excel durchaus ins Schleudern kommen. Das Gleiche ist der Fall, wenn verschiedene Personen an einer Datei gemeinsam arbeiten, was im Prozess der Risikobeurteilung gang und gäbe ist. Versionskonflikte und unterschiedliche Arbeitsstände sind die Folge, die alle Mehraufwand verursachen. Hinzu kommt, dass zur Erstellung der Risikobeurteilung in der Regel verschiedene Mitwirkende beitragen: Sie alle müssen integriert werden und Zugriff auf die Dokumente haben. Mit Excel kein Kinderspiel.

Risikobeurteilung mit Excel? Nicht nachvollziehbar

Ein weiterer Faktor sind manuelle Eingaben, die in Excel notwendig werden. Diese sind bekanntermaßen anfällig für Fehler, Vertipper oder Zahlendreher. Damit wird das Ergebnis der Risikobeurteilung fehlerhaft. Ganz zu schweigen davon, dass eine Risikobeurteilung viele redundante Eingaben notwendig macht - nicht gerade die Lieblingsaufgabe der Belegschaft.

Nachvollziehbarkeit ist eine weitere Sache: Es kann schwierig sein, Änderungen in Excel-Tabellen zu dokumentieren und die Historie vorzuhalten. Das ist für die Compliance aber notwendig.

Risikobeurteilung mit Tabellenkalkulation: einfach unbequem

Excel fehlen zudem einige essenzielle Funktionen, die die Erstellung der Risikobeurteilung so viel einfacher machen: Plausibilitätskontrollen sorgen dafür, dass Fehler schnell entdeckt bzw. gar nicht erst gemacht werden. Das kann aber nur ein ausgewiesenes Tool für die Risikobeurteilung. Vorlagen auf der anderen Seite machen die Erstellung der Risikobeurteilung deutlich komfortabler - auf altes Wissen kann zurückgegriffen und Teile von Risikobeurteilungen recycelt werden, sodass das Rad nicht neu erfunden werden muss. Das spart Zeit und macht den Prozess schlanker. Diese Vorlagen stehen in Excel aber nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Je komplexer die Maschine und Anlage, desto wichtiger sind Vorlagen. Eine Software, die den Prozess begleitet, sorgt zudem dafür, dass keine notwendigen Schritte vergessen oder ausgelassen werden. 

Werden die aktuellen Normen eigentlich berücksichtigt?

Nicht zuletzt ist es wichtig, bei der Risikobeurteilung alle geltenden Normen zu berücksichtigen und anzuwenden. Zwar wechseln die Normen nicht wie die Jahreszeiten, nichtsdestoweniger aktualisiert der Gesetzgeber die Vorgaben hin und wieder - siehe aktuell die Maschinenrichtlinie, die von der neuen Maschinenverordnung abgelöst wird. Eine Risikobeurteilung muss auf den aktuellen Vorgaben basieren, um Risiken stets angemessen zu bewerten und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das kann Excel nicht leisten, sondern nur eine Software für Risikobeurteilung. 

Unternehmen, die gerade in leere Auftragsbücher sehen, sollten sich deswegen überlegen, ob jetzt nicht ein guter Zeitpunkt ist, sich von liebgewonnenen Excel-Sheets für die Risikobeurteilung zu verabschieden und den gesamten Prozess zu professionalisieren. 

Es kann so viel einfacher sein: Risikobeurteilung mit CE-CON Safety

Unsere Risikobeurteilungssoftware CE-CON Safety erlaubt ein strukturiertes Vorgehen bei der Erstellung von Risikobeurteilungen, das heißt der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens zur CE-Kennzeichnung. 

  • Sie vereinfacht genaues Arbeiten und steigert die Effizienz.

  • Als Cloudsoftware macht sie vernetztes Arbeiten standortübergreifend ohne Installation möglich - Zusammenarbeit war noch nie so einfach. 

  • Die Software zerlegt für ein einfaches und übersichtliches Vorgehen die Maschine in Komponenten und Gefahrenstellen und bietet für deren Bearbeitungen neben einem roten Faden viele praktische Hilfen. Die Technische Dokumentation kann auf Basis der Risikobeurteilung dann einfach erstellt werden. 

Testen Sie hier CE-CON Safety kostenlos und buchen Sie hier ein Erstgespräch!

Bringen Sie Ihre Abläufe auf Vordermann, steigern Sie die Effizienz und starten Sie mit besten Voraussetzungen durch, wenn die Konjunktur wieder Anlauf nimmt!

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, Technische Dokumentation, Software CE-CON Safety, Digitalisierung

Maschinensicherheit in den USA (2) - Produkthaftung und Arbeitsunfälle

Erstellt von Louis Guerrero am 15.03.24 12:32

Bevor eine Maschine in den USA in Betrieb genommen wird, wird sie von einer lokalen Behörde (Authorities Having Jurisdiction - AHJ) abgenommen. Wie strikt das erfolgt, hängt vom Standort ab: Es kann durchaus vorkommen, dass die Inspektion in ländlichen Gebieten nicht stattfindet, weil hier die Manpower für Kontrollen fehlt und die Wege weit sind. Die Behörden vertrauen dann darauf, dass der Betrieb schon das Richtige tun und sich an Gesetze und Regeln halten wird. Nun ist das nicht immer der Fall: Manche Unternehmen gehen sogar bewusst das Risiko ein, die Kosten für eine sichere Konstruktion und die dafür notwendigen Fachkräfte gegen mögliche Strafen bei mangelnder Sicherheit abzuwägen. Exporteure deutscher Maschinen in die USA sollten von so einem Vorgehen natürlich Abstand nehmen – aus moralischen Gründen und weil die unternehmerischen Risiken einfach zu hoch sind.

Arbeitsunfall: strenge Kontrollen, hohe Bußgelder, Schadensersatz

Die Bundesbehörde OSHA legt die Standards für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den USA fest: Ihre Vorschriften regulieren auch die Sicherheit von Maschinen und Geräten am Arbeitsplatz. Die OSHA verlangt unter anderem eine Risikobewertung, die Schulung von Mitarbeitenden und den Einsatz von angemessenen Sicherheitsvorkehrungen.

Im Falle eines Arbeitsunfalls hoffen manche US-Unternehmen durchaus darauf, dass er so geringfügig ist, dass die OSHA davon nichts erfährt. Ein Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen oder Todesfolge ruft die OSHA aber mit Sicherheit auf den Plan. Sie kann eine Untersuchung einleiten, um die Ursachen zu ermitteln: Und dabei wird natürlich geprüft, ob Sicherheitsvorschriften- und standards eingehalten wurden. Der Knackpunkt können auch ANSI-Standards sein: Auch, wenn deren Einhaltung eigentlich freiwillig ist – wurden sie nicht berücksichtigt, kann es hohe Strafen hageln. Das CE-Kennzeichen allein reicht nicht als Argumentationsgrundlage aus – der Betreiber der Maschine muss sich auf US-Standards beziehen.

Die OSHA schaut sich den Betrieb genau an – von der Baubeschaffenheit der Hallen bis hin zu den Parkplätzen. Sie kann die Anlage komplett schließen, wenn sie zur Einsicht kommt, dass sie nicht sicher ist („uninhabitable environment“), dem Arbeitgeber Auflagen machen, Bußgelder und andere Strafen verhängen. Das Unternehmen kann dann seinen Betrieb nicht wiederaufnehmen, keine Geschäfte mehr machen und muss mit steigenden Versicherungsbeiträgen rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen schwer, das Ruder wieder herumzureißen.

Auch ohne Eigenverschulden können Unternehmen ins Visier der Behörde geraten: Wenn die OSHA wegen einer Beschwerde einen Nachbarbetrieb untersucht, dann den Kontrollbereich einfach ausweitet und auf einmal alle ansässigen Unternehmen in Augenschein nimmt.

Die Produkthaftung in den USA – auch für Maschinenhersteller

Kommt es zu einer schweren Verletzung oder sogar zu einer Todesfolge, bedeutet das für Unternehmen in der Regel hohe Ausgaben und Bußgelder. Für die Produkthaftung gilt in den USA das Prinzip der strikten Haftung („strict liability“): Das bedeutet, dass Hersteller für Schäden, die durch fehlerhafte oder gefährliche Produkte verursacht werden, haftbar gemacht werden können – unabhängig davon, ob sie nachweislich fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Kläger müssen dann nicht nachweisen, dass der Hersteller einen Fehler begangen hat.

Kommt es zu einem Streitfall, wird das betroffene Produkt bzw. die Maschine bewertet: Kann ein Design- bzw. Entwurfsfehler, ein Herstellungsfehler oder eine fehlerhafte Warnung bzw. Instruktion festgestellt werden, gilt es als „fehlerhaft“.

  • Im ersten Fall weist das ursprüngliche Design Mängel auf, die das Produkt unsicher machen.

  • Im zweiten Fall wurde das Produkt nicht ordnungsgemäß hergestellt.

  • Im dritten Fall wird nicht angemessen auf bekannte Risiken hingewiesen oder die Warnungen sind unzureichend oder irreführend. Unzureichend ist eine Warnung dann, wenn eine Gefahr durch eine bessere Anleitung oder Instruktion hätte verringert oder vermieden werden können. Fehlen Warnhinweise, ist das Produkt per se fehlerhaft und seine Sicherheit nicht mehr garantiert.

In den USA sind diese Anleitungen und Warnhinweise sehr wichtig: Die Norm ANSI Z535.6 American National Standard for Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials beschreibt, wie der Inhalt von Warnungen aussehen muss, wo sie angebracht werden und wie sie aussehen sollen.

Maschinensicherheit in den USA - lieber gleich den Experten ranlassen

Bußgelder, Schadensersatz, eine stillgelegte Anlage und Reputationsschäden: Die Folgen von Arbeitsunfällen in den USA können für Hersteller immens sein, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten bei der Konstruktion nicht nachgekommen sind. Deswegen sollten sie gleich von Anfang an alles richtig machen und ihre Maschinen, die für die USA bestimmt sind, nach deren Regularien konstruieren und bauen. Wir von CE-CON unterstützen bei Fragen rund um die internationale Konformität.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Internationale Konformität

Performance Level einer Sicherheitsfunktion: So wird der erforderliche Performance Level (PLr) ermittelt

Erstellt von Hanna Schubert am 29.02.24 11:01

Not-Halt-Taster, Lichtschranken oder Trittschutzmatten: Sie alle sind Schutzmaßnahmen, mit denen Bewegungen einer Maschine sicher stillgesetzt werden können – und damit gehören sie zur sogenannten funktionalen Sicherheit. Funktionale Sicherheit und die Sicherheitsfunktionen, die sie herstellen, sind Teil der Risikobeurteilung.

Im Prozess der Risikobeurteilung werden die potenziellen Gefahren analysiert, die von einer Maschine oder einem System ausgehen können, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen bewertet. Diese Beurteilung führt zur Identifizierung von Sicherheitsfunktionen, die implementiert werden müssen, um die erkannten Risiken so weit wie möglich zu minimieren. Für die Sicherheitsfunktion wird der Performance Level required (PLr), der erforderliche Performance Level, ermittelt.

Die Norm DIN EN ISO 13849-1 stellt Sicherheitsanforderungen und einen Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen bereit. Sie definiert den Performance Level als „diskreter Level, der die Fähigkeit von sicherheitsbezogenen Teilen einer Steuerung spezifiziert, eine Sicherheitsfunktion unter vorhersehbaren Bedingungen auszuführen.“ Der Performance Level ist damit ein Indikator für die Güte und Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion wie einer Schutztür: Je höher der Performance Level, desto sicherer ist die Funktion. Er wird auf einer Skala von a bis e (von niedrig zu hohem PL) angegeben. Bei einem hohen Risiko wie möglicher Todesfolge muss die Sicherheitsfunktion einem entsprechend hohen Standard entsprechen.

Ist der erforderliche Performance Level (PLr) ermittelt, wird die Sicherheitsfunktion konstruiert. Danach wird sie rechnerisch validiert und damit der erreichte Performance Level bestimmt und ihre Funktionalität bestätigt. Der erreichte Performance Level muss mindestens dem erforderlichen Performance Level (PLr) entsprechen.

Der erforderliche Performance Level (PLr)

Der sogenannte Risikograph gibt den Pfad vor, der zum PLr führt, also dem Performance Level, das die betroffene Funktion mindestens erreichen muss. Drei Faktoren werden berücksichtigt, um das jeweilige Risiko zu ermitteln: die Schwere der möglichen Verletzungen, die Häufigkeit und Aufenthaltsdauer - also wie oft und wie lang sich Menschen im Gefährdungsbereich aufhalten - und wie sich die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung darstellt – also zum Beispiel, ob ein Mitarbeitender ein Sicherheitsproblem im Voraus erkennen kann und genug Platz hat, auszuweichen oder ob er an der Maschine in einer Engstelle gefangen ist.

Performance Level required (PLr): die Schwere der Verletzungen

Im ersten Schritt bei der Ermittlung des erforderlichen Performance Levels wird die Schwere der möglichen Verletzungen beim Ausfall einer Sicherheitsfunktion näherungsweise geschätzt - dabei sind nur zwei Kategorien, leichte, das heißt reversible (S1) und schwere Verletzungen (S2) bzw. Tod vorgesehen. Es muss also klar sein, ob das Risiko besteht, sich eine Fleischwunde zuzufügen, sich Körperteile zu amputieren oder sogar zu Tode zu kommen. Unternehmen tun sich oft schwer, eine Kategorie zu wählen. Hier hilft es, die üblichen Auswirkungen der Unfälle und den normalen Heilungsprozess in Betracht zu ziehen. Quetschungen und/oder Fleischwunden ohne Komplikationen würden als S1 klassifiziert, eine Amputation oder Tod als S2.

Performance Level required: Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition

Für die Angabe der Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition gelten die Kategorien "selten bis öfter" (F1) und "häufig bis dauernd" (F2). Auch mit dieser Einordnung tun sich manche Betriebe schwer; es gibt keine allgemeingültigen Angaben. Hilfestellungen sind in der Norm EN 13849-1 und ihrem Anhang A2.2 zu finden, die Pneumatik und Hydraulik mitberücksichtigt: F1 ist zum Beispiel vorgesehen, "wenn die gesamte Expositionsdauer 1/20 der gesamten Betriebsdauer nicht überschreitet und die Häufigkeit nicht höher als einmal je 15 Minuten ist.“ Auch ist es unerheblich, ob dieselbe oder verschiedene Personen der Gefährdung ausgesetzt werden. 

Erforderliches Performance Level: die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit

Dieser Parameter bei der Ermittlung des erforderlichen Performance Levels kombiniert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gefährdungsereignis eintritt mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Gefährdung vermieden werden kann. Die Kategorien sind "kaum möglich" (P1) und "möglich unter bestimmten Bedingungen" (P2). Die erste Kategorie sollte dann gewählt werden, wenn im Falle einer Gefährdungssituation eine realistische Chance besteht, dass eine Gefährdung vermieden oder dass ihre Auswirkung deutlich verringert wird. Ist das nicht der Fall, sollte P2 gewählt werden. 

Risikobeurteilung und Performance Level ermitteln: CE-CON unterstützt

Insgesamt gilt: Die Normen geben Spielraum und am Ende entscheidet der Konstrukteur über die Einstufung. Das ist nicht immer eine einfache Aufgabe.

CE-CON unterstützt hier ganzheitlich - wir erstellen zum Beispiel Sicherheitskonzepte mit der Auswahl der geeigneten Schutzfunktionen, wir beraten bei der Auswahl der notwendigen Bauteile oder bei der Erstellung von Schaltplänen für Steuerungskomponenten und Sicherheitsfunktionen. Von der Einstufung des Performance Level required bis zu seiner Validierung mit der Software Sistema: Mit uns wird Maschinensicherheit einfacher. Übrigens: Der erforderliche Performance Level (PLr) kann mit unserer Software CE-CON Safety automatisch bestimmt werden.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, Software SISTEMA, Performance Level Validierung, Software CE-CON Safety, Funktionale Sicherheit, Richtlinien und Normen

Risikobeurteilung: Mit Digitalisierung und intelligenten Prozessen gegen den Fachkräftemangel

Erstellt von Jörg Handwerk am 21.02.24 10:42

Der Fachkräftemangel treibt auch den Maschinenbau um und auf absehbare Zeit wird er wohl nicht verschwinden. Deswegen ist es sinnvoll, mit Digitalisierung und Verschlankung Prozesse so aufzusetzen und einzurichten, dass sie den Personalmangel zumindest teilweise kompensieren können – auch bei der Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung von Maschinen. Als unliebsame Tätigkeiten stehen diese nicht oben auf der Agenda der zuständigen bzw. verantwortlichen Konstrukteure und Konstrukteurinnen, schon gar nicht, wenn die eigene Arbeitsbelastung bereits hoch ist und man eigentlich lieber seiner Kernaufgabe nachgehen will. Der Fachkräftemangel zehrt: Je weniger Menschen im Team, desto mehr muss der Einzelne leisten, desto mehr Überstunden fallen an – mit den bekannten Folgen wie hohem Stresslevel, Burn-out oder Krankheiten. 

Risikobeurteilung: Aufgabenbereiche aus der Konstruktion heraus nehmen

Jetzt muss die Risikobeurteilung aber konstruktionsbegleitend erfolgen; sie nicht durchzuführen, ist keine Option. Deswegen kann es sinnvoll sein, sich die Prozesse dahinter vorzunehmen, zu prüfen, wie sie im Unternehmen ineinandergreifen, wer welche Tätigkeit ausführt und wie die Zuständigkeiten sind.

Ja, der Konstrukteur ist für die Risikobeurteilung verantwortlich. Dennoch können Arbeitsabläufe so gegliedert werden, dass weniger anspruchsvolle Teilbereiche der Risikobeurteilungs-Erstellung outgesourct werden. Hier ist Zusammenarbeit gefragt – und die Überlegung, wie die Pflichtaufgabe unaufwändig und effizient bewältigt werden kann.

Dabei gilt es, das Wissen aus der Konstruktion für andere nutzbar zu machen: Diese Informationen stehen dann als Grundlagendaten zu Gefahrensituationen und Gegenmaßnahmen zur Verfügung, also zum Beispiel welche feststehenden trennenden oder beweglich-trennenden Schutzmaßnahmen gegen welche Gefährdung eingesetzt werden. Das bedeutet, dass der Konstrukteur oder die Konstrukteurin die Gefährdungen identifiziert und ein anderer aus dem Team dann nach bestimmten Vorgaben die notwendigen Schutzmaßnahmen auswählt.

Basis für Zusammenarbeit: die Software CE-CON Safety

Die Basis für diesen Ansatz ist ein digitales Framework: unsere Software CE-CON Safety. Sie erlaubt es, dass mehrere User mit verschiedenen Rollen gemeinsam an einem Projekt – einer Risikobeurteilung – arbeiten. Außerdem unterstützt CE-CON Safety mit einer Plausibilitätsprüfung und einem Abgleich mit der Gefährdungsliste nach EN ISO 12100. Im Falle einer Säge, bei der Gefährdung des Herausschleuderns von Gegenständen, sind wirkungslose Schutzmaßnahmen wie optische Schutzeinrichtungen oder Schutzzäune nicht auswählbar und solche groben Fehler von vornherein ausgeschlossen. 

Vorlagenkatalog für Risikobeurteilung aufbauen

Bei der Risikobeurteilung muss das Rad nicht neu erfunden werden. Gefährdungen kommen immer wieder in verschiedenen Kontexten vor, dagegen wirkende Schutzmaßnahmen ebenso.

Wird der Vorlagenkatalog gut aufgebaut, sind auch Fachfremde in der Lage, bei der Erstellung einer Risikobeurteilung mitzuwirken. Das erfordert zunächst Zeit und Arbeit, die sich am Ende aber bezahlt macht, da die Konstruktion merklich entlastet werden kann, wenn sie die Risikobeurteilung nicht mehr von A bis Z selbst erstellen muss. Die Zuordnung der Schutzmaßnahmen kann dann zum Beispiel die technische Redaktion oder das Projektmanagement übernehmen, die Aufgabe kann aber auch an einer anderen Abteilung aufgehängt werden. Der Konstrukteur bzw. die Konstrukteurin muss am Ende des Prozesses nur den Compliance-Manager in CE-CON Safety durchgehen und kontrollieren, dass die zugeordneten Schutzmaßnahmen korrekt sind. Maschinen, für die in den Normen besondere Vorgaben wie höhere Schutzzäune gemacht werden, können von Fall zu Fall geprüft werden. Konstrukteur oder Konstrukteurin können die Änderungen dann selbst vornehmen oder sie als Aufgabe ins Team zurück delegieren.

Risikobeurteilung: Vorlagen für Komponenten, Gefahrenstellen und Maßnahmengruppen

In CE-CON Safety gibt es drei Vorlagentypen: für eine Komponente, also Bauteile bzw. eine Gruppe von Bauteilen mit einer bestimmten Funktion an der Maschine, für eine Gefahrenstelle oder für Maßnahmengruppen.

  • An einer Komponente werden Gefährdungen und Gefahrenstellen bzw. Tätigkeiten aufgehängt und die notwendigen Maßnahmen einmal beschrieben. Immer, wenn diese Komponente verbaut wird, reicht dann ein Klick, um die bestehende Vorlage für die Risikobeurteilung zu aktivieren. 

  • Auch Gefahrenstellen können als Vorlage gespeichert werden. Dieselbe Gefahrenstelle erfordert auch dieselben Maßnahmen, damit die Gefährdungen nicht auftauchen oder hinreichend minimiert werden: Ein Servomotor hat zum Beispiel per se drehende Teile und wird meistens heiß. Das macht eine Kennzeichnung und einen Hinweis in der Betriebsanleitung notwendig – egal, ob der Motor an einem Kran, einem Sägevorschub oder einem Roboter hängt: Die Gefahren bleiben die gleichen und werden auf dieselbe Art abgesichert. 

  • CE-CON Safety erlaubt es darüber hinaus, Maßnahmengruppen zu speichern. Wenn zum Beispiel eine Roboterzelle oder Fördertechnik eingehaust wird, zählen Schutzzaunssystem, integrierte Türen und Sicherheitstürschalter zur Maßnahmengruppe, die als Schutzsystem ebenfalls mit den notwendigen Beschreibungen und Höhenvorgaben gespeichert werden kann. 

Risikobeurteilung mit Software schneller erstellen: Praxistipps

Am besten bzw. effizientesten ist es, bei der Risikobeurteilung mit Vorlagen von der Komponente auszugehen, in die die Maschine unterteilt wird. Diese können in verschiedenen Konstellationen zu neuen Maschinen zusammengestellt werden. In unserer Erfahrung ist das in über 90 Prozent der Fälle möglich. Damit kann die Risikobeurteilung in der Software mit wenigen Klicks zusammengestellt werden. Unterm Strich können so 50 Prozent der Arbeit aus dem Aufgabenbereich der Konstruktion herausgezogen werden. Natürlich gelingt das nicht mit Excel oder Word, sondern mit einer Software, die genau für diese Aufgabe programmiert wurde: CE-CON Safety.

Übrigens: Klar, bei Serienfertigern und standardisierten Serienprodukten ist die Erstellung der Risikobeurteilung einfacher, aber auch insbesondere der Sondermaschinenbau profitiert von diesem Vorgehen, da auch hier immer wieder auf bereits konstruierten Teile zurückgegriffen wird und damit auf die Vorlagen für Komponenten oder Gefahrenstellen.

CE-CON berät bei der Strukturierung von Daten

Die Strukturierung der Daten für die Vorlagen der Risikobeurteilung kann industriesektor-, anlagen- oder produktbezogen etwas anspruchsvoller sein: Eine Fertigungslinie muss zum Beispiel anders strukturiert werden als eine CNC-Maschine. Das setzt das Wissen voraus, wie die Maschine aufgebaut wird, um eine saubere Struktur zu erschaffen und damit spätere Korrekturschleifen im Prozess zu umgehen. Eine Starthilfe ist hier anzuraten: CE-CON leistet hier gern Unterstützung und berät beim optimalen Aufbau der Vorlagen.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Software CE-CON Safety

Maschinensicherheit in den USA (1) - Überblick im Behördendschungel

Erstellt von Louis Guerrero am 09.02.24 10:37

Die USA sind für europäische Maschinenhersteller ein interessanter Absatzmarkt. Doch vor dem Import stellen sich einige Fragen zur Maschinensicherheit: Wie ist sie in den USA geregelt? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wer nimmt die Maschine ab?

Im ersten Teil unserer Blog-Reihe zur Maschinensicherheit in den USA wenden wir uns den Regularien und Behörden zu.

CE-Kennzeichen für den Import von Maschinen in die USA

Das CE-Kennzeichen ist vorhanden und schon kann eine Maschine in die USA importiert werden? So leicht ist es leider nicht. Zwar ist das CE-Kennzeichen eine gute Grundlage, jedoch wird dieses in den USA nicht um die Maschinensicherheit auch in den USA erfüllen zu können. Es allein reicht aber nicht, da es nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt ist.

EU und USA handhaben Maschinensicherheit unterschiedlich: Während  Richtlinien und Normen der EU stark auf die elektrische Sicherheit fokussieren, sind in den USA die Anforderungen an den Brandschutz ungleich höher und komplexer. Hinzu kommen technisch bedingte Unterschiede: In Nordamerika gibt es zum Beispiel unterschiedliche Stromkreisarten und auch die Symbole sind nicht die gleichen. Davon abgesehen kann eine Maschine natürlich auch so gebaut werden, dass sie den Gesetzen und Anforderungen der EU und der USA entspricht.

Die Konformitätserklärung reicht nicht

Eine Konformitätserklärung seitens des Herstellers ist in den USA nicht vorgesehen. Stattdessen wird die Maschinensicherheit von Produktstandards, Brandschutzvorschriften, elektrischen Codes und nationalen Gesetzen geregelt, ein Konglomerat aus Normen, Richtlinien und Vorschriften. Die Einhaltung der Regularien wird von Bundes-, Landes- und /oder Kommunalbehörden überprüft: Vor der Inbetriebnahme inspiziert eine lokale Behörde, Authorities Having Jurisdiction (AHJ), die Maschine und gibt sie frei.

Folgende Organisation regeln die Maschinensicherheit in den USA:

·      Occupational Safety & Health Administration (OSHA)

·      American National Standards Institute (ANSI)

·      Underwriters Laboratories (UL)

·      National Fire Protection Association (NFPA) 


Occupational Safety & Health Administration (OSHA) für den Arbeitsschutz

Die OSHA ist eine Agentur des US-Arbeitsministeriums. Ihr Arbeitsschutzgesetz (OSHA Act) verpflichtet Arbeitgeber dazu, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten; seine Generalklausel bestimmt, dass am Arbeitsplatz keine gravierenden Gefahren auftreten dürfen. Dafür legt die OSHA Normen fest, die eingehalten werden müssen: Die Richtlinien für die Arbeitssicherheit definiert zum Beispiel der Occupational Safety and Health Standard OSHA 29 CFR1910. Er ist damit auch Teil des Standards für Maschinen in den USA.

OSHA-Vorschriften sind mit europäischen Richtlinien vergleichbar, allerdings gehen sie mehr ins Detail, und formulieren konkrete, spezifische und vorgeschriebene technische Anforderungen, wie Normen, während europäische Richtlinien in der Regel abstrakter formuliert sind. Ein weiterer Unterschied besteht im Adressaten: EU-Richtlinien sind in erster Linie für Hersteller von Maschinen gedacht, OSHA-Normen richten sich an alle Beteiligten: Hersteller, Erbauer, Betreiber und somit auch die Arbeitgeber bzw. das Management.

In den meisten US-Staaten regeln die OSHA-Vorschriften Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Bundesstaaten, die eigene Normen erlassen – teilweise auch zu Gefährdungen, die von den OSHA Standards nicht abgedeckt werden. Die OSHA schreibt ebenfalls vor, dass, sollten Staaten eigene Standards definieren, diese mindestens so effektiv wie die national gültigen Normen sein müssen.

American National Standards Institute (ANSI) für freiwillige Industriestandards

Zu den verpflichtenden OSHA-Vorschriftenkommen Arbeitssicherheits-Standards hinzu, die mit freiwilligen Industriestandards vergleichbar sind. Diese werden vom American National Standards Institute (ANSI) formuliert und koordiniert, einer privaten Organisation. ANSI-Normen können allerdings verpflichtend sein, wenn sie Teil eines Vertrags sind. Oft basiert eine verpflichtende OSHA-Norm auf einer alten ANSI-Norm.

Underwriters Laboratories (UL) – Normen für elektrische Komponenten

Underwriters Laboratories ist eine private Organisation, die Sicherheitsnormen für elektrische Geräte und Komponenten herausgibt – ihr Fokus liegt auf der Abwehr von Bränden und Stromschlägen. Eine typische UL-Norm ist die UL 508A für industrielle Steuerschränke. Hier ist der Knackpunkt, dass sich UL-Normen stark von internationalen IEC-Normen (International Electrotechnical Commission) und europäischen EN-Normen unterscheiden können. Teilweise sind sie sogar widersprüchlich. Manche UL-Normen gibt es auch als ANSI-Normen, da sie bei der ANSI eingereicht wurden.

National Fire Protection Association (NFPA) - Brandschutz und NEC

Die National Fire Protection Association ist eine gemeinnützige Organisation, die den National Electrical Code (NEC) als ANSI/NFPA 70 herausgibt. Der NEC definiert die Standards für die sichere Installation elektrischer Leitungen, um Brände und elektrische Unfälle zu verhindern. Der ANSI/NFPA 79 Standard, ebenfalls von der NFPA veröffentlicht, ist der elektrische Standard für industrielle Maschinen und ist mit der EN/IEC 60204-1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstungen von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen vergleichbar. Zwar ist seine Einhaltung eigentlich freiwillig, manche Bundesstaaten und Behörden fordern ihn aber ein.

Nationally Recognized Testing Laboratories (NTRL) – die akkreditierten Prüflabore

Staatlich anerkannte Prüflabore, die Nationally Recognized Testing Laboratories (NRTL), stellen Zertifizierungen für die Einhaltung von OSHA,- ANSI,- und UL-Anforderungen und Normen aus. Die OSHA veröffentlicht Listen mit jenen Prüfstellen, die akkreditiert sind – dazu zählen auch deutsche Organisationen wie dem TÜV Rheinland oder TÜV SÜD.

Eine Maschine gilt zum Beispiel nur dann als sicher, wenn ihr ein NRTL ein Prüfzeichen ausstellt. Auch UL-Anforderungen werden überprüft; ein Prüfzeichen bestätigt die Einhaltung von UL-Normen. Die OSHA fordert dies sogar für fast alle elektrischen Geräte und Kabel an Arbeitsplätzen. UL-Zertifizierungen sind zudem für die lokale Abnahme von Maschinen von Bedeutung: Inspektoren orientieren sich an ihnen im Bereich der Elektrotechnik, Maschinen ohne Prüfzeichen werden in der Regel nicht abgenommen.

Maschinensicherheit: So greifen die Regelungen der US-Behörden ineinander

Die OSHA reguliert den Produktionsstandort und/oder die Fabrikhalle, ANSI unterstützt bei Treppen, Plattformen und Strukturen. UL sind für Komponenten, Motorsteuerungen, Förderbänder oder Formpressmaschinen zuständig. UL formuliert auch die Norm für die Feuerbeständigkeit von Materialien wie Dachziegeln und Isolationsarten. Der National Electrical Code wiederum regelt die elektrische Sicherheit der Installation und Verkabelung der Komponenten.

Beispiel: An einem Förderband werden die Steckverbinder, die Kabel für die Steuerung, die Stromversorgung und die Benutzeroberfläche mit Touchscreen durch eine UL-Norm geregelt. Die Konstruktion muss auch den OSHA/ANSI-Normen entsprechen. Die ANSI-Vorschriften werden auch bei der Montage durch das Bedienpersonal angewendet. OSHA schreibt auch ANSI-Sicherheitsmaßnahmen wie Treppen, Geländer und Fallschutzsysteme vor.

Maschinensicherheit in den USA einfach umsetzen – mit CE-CON

Welche Vorschriften und Richtlinien gelten nun für mein Produkt? Brauche ich das Prüfzeichen eines NTRL und wenn ja von welchem? Für diese Fragen stehen wir gern zur Verfügung: CE-CON ist Experte für internationale Konformität mit einer Niederlassung in den USA. Wir beraten und unterstützen bei Fragen zur Maschinensicherheit und zur Konformität in den USA, aber auch für Kanada und Teile von Mittel- und Südamerika.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie, Richtlinien und Normen, Internationale Konformität

LoTo (Lockout-Tagout) - Prozeduren mit der Software CE-CON Safety

Erstellt von Sven de Vries am 31.01.24 14:15

In der modernen Arbeitswelt, in der die Gewährleistung der Sicherheit bei der Maschinenwartung von größter Bedeutung ist, bietet das Lockout-Tagout-Verfahren (LOTO) eine unverzichtbare Lösung. LOTO sorgt dafür, dass die Maschinen während der Wartungsarbeiten energiefrei und damit sicher sind. Durch das Abschalten von Energiequellen (Lockout) und die Kennzeichnung dieser Abschaltung mit speziellen Vorrichtungen und Hinweisen (Tagout) minimiert LOTO das Risiko von Unfällen und Verletzungen.
Dieser Artikel zeigt, wie die CE-CON Safety Software das LOTO-Verfahren ab sofort unterstützt und rationalisiert und einen strukturierten und effizienten Ansatz für die Verwaltung von LOTO-Verfahren bietet. Um das LOTO-Modul in der Software zu aktivieren, fordern Sie einfach den Zugang bei unserem Support an.



Ein LOTO-Projekt in CE-CON Safety anlegen

Loggen Sie sich nun im Browser auf mit Ihren Zugangsdaten ein.
Um ein neues LoTo-Projekt anzulegen, klicken Sie in der Menüleiste links auf 'Projekt' und im Drop-Down-Menü auf 'Neu'.
Wählen Sie im sich öffnenden Dialog als Kategorie 'Lockout-Tagout' aus und klicken Sie auf 'Auswählen und weiter'. Markieren Sie die Zeile 'Lockout-Tagout' und klicken Sie auf 'Auswählen und weiter', um den Projekttyp zu bestätigen.

Sie können Ihr LoTo-Projekt entweder als neuen Datensatz anlegen oder aus einer Vorlage wählen. Letzteres ist empfehlenswert, wenn Sie mehrere ähnliche Maschinen oder Anlagen betreiben. Treffen Sie Ihre Auswahl und klicken Sie dann auf 'Schließen'.

Geben Sie Ihrem LoTo-Projekt im nächsten Fenster einen Namen und setzen Sie den 'Projektstatus' auf 'In Arbeit'. Sie können bei Bedarf weitere Informationen wie eine Projektnummer oder eine Beschreibung hinzufügen und dann auf 'Erstellen' klicken.

Anschließend werden Sie auf die Startseite des neuen LoTo-Projekts weitergeleitet.

Ein LoTo-Produkt in CE-CON Safety anlegen

Um eine LOTO-Prozedur in CE-CON Safety anzulegen, wird zunächst ein Projekt erstellt, das im linken Feld erscheint.

In Ihrem LoTo-Projekt können Sie nun LoTo-Produkte anlegen.

Diese repräsentieren Betriebsstätten oder Betriebshallen, in denen die abschaltbaren Einheiten (Maschinen) lokalisiert sind. Markieren Sie Ihr LoTo-Projekt, klicken Sie auf den Reiter 'Produkt' und anschließend auf 'neues Produkt anlegen'.
Entscheiden Sie, ob Sie es neu anlegen oder eine Vorlage nutzen möchten. Nachdem Sie die Daten für Ihr LoTo-Produkt eingegeben haben, etwa die Bezeichnung 'Halle Spritzguss' und eine Beschreibung, klicken Sie auf 'Erstellen'.

Sobald Ihr Produkt angelegt ist, werden Sie von CE-CON Safety zur Startseite Ihres LoTo-Projekts weitergeleitet, wo Sie Ihr neues Produkt im linken Navigationsbaum finden."


LOTO-Komponente in CE-CON Safety anlegen

Jetzt können Sie eine LoTo-Komponente (eine Maschine oder eine schaltbare Einheit) erstellen, auf der Sie eine Prozedur erstellen wollen.

1. Klicken Sie dazu auf das Produkt und dann auf die Registerkarte Komponenten.

2. Klicken Sie auf das Pluszeichen, um eine neue Komponente zu erstellen.

3. Wählen Sie, ob Sie eine LoTo-Komponente neu oder aus einer Vorlage erstellen möchten, und klicken Sie dann auf „Schließen“.

4. Benennen Sie die Komponente, laden Sie Dokumente und Bilder hoch, erfassen Sie alle relevanten Daten für die Prozedur und dem Verantwortlichen. Außerdem kann ein Übersichtsplan der Abschaltpunkte an der Maschine gespeichert werden.

Klicken Sie auf Erstellen und fortfahren, später können Sie die Daten auch noch mal ändern.

5. Im nächsten Schritt können Sie optional Normen auswählen und zuweisen, die sich auf die LoTo-Komponente beziehen.

6. Wählen Sie den gewünschten Standard aus und klicken Sie auf Standard zuweisen und schließen.

7. Im linken Navigationsbaum wird der Strukturbaum angezeigt, wobei die neuen Komponenten unten aufgeführt sind.

Die Gefahrenstelle

CE-CON Safety legt automatisch unter jeder Komponente eine Gefahrenstelle (das „Bauteil selbst“) an. Diese Gefahrenstelle kann auf der Registerkarte Details bearbeitet werden, dazu klicken Sie auf den auf den Stift neben der Gefahrenstelle im linken Navigationsbaum an und klicken Sie auf das grüne Häkchen, um die Änderungen zu speichern.
Gefahrenstellen finden Sie im Navigationsbaum links.
Wenn Sie darauf klicken, haben Sie die Möglichkeit, „Relevante Lebensphasen“, „Relevante Gefährdungen“ oder „Maßnahmen“ hinzuzufügen in separaten Registerkarten hinzuzufügen.
Unter „Relevante Lebensphasen“ werden die an der Maschine ausgeführten Aktivitäten aufgeführt.

Relevante Gefährdungen in LoTo-Software hinzufügen

Nun bestimmen Sie die Gefahren, also die Energien, die berücksichtigt werden müssen.
Relevante Gefährdungen müssen immer einer Lebensphase zugeordnet werden.
1. Wählen Sie dazu zuerst die entsprechende Lebensphase Ihres LoTo-Produkts im Navigationsbaum aus. Über das Pluszeichen können Sie eine relevante Gefährdung hinzufügen:
2. Wählen Sie im nächsten Fenster eine oder mehrere der vorgeschlagenen Gefährdungen aus und klicken Sie auf 'Hinzufügen'.
Die ausgewählten Energien finden Sie nun unter der entsprechenden Lebensphase im Navigationsbaum."

LoTo-Maßnahmen (Abschaltpunkte) hinzufügen

Der Strukturbaum in CE-CON Safety zeigt die Abfolge von Projekt, Betriebsstätte, Maschine, Lebensphase und Maßnahme.

Für jede Tätigkeit und Energie können Sie nun die entsprechenden Maßnahmen (Abschaltpunkte) festlegen. Diese Maßnahmen müssen einer Lebensphase und einer Energie zugeordnet werden.

1. Wählen Sie hierfür die betreffende Energie unter der Lebensphase im Strukturbaum aus und klicken Sie auf das Pluszeichen. Geben Sie im Fenster 'Maßnahme erstellen' die erforderlichen Informationen ein, wie Bezeichnung und Referenzkürzel.

2. Erfassen Sie, welche Hilfsmittel benötigt werden und wie die Energiefreiheit überprüft wird. Nach dem Klick auf 'Erstellen und weiter' können Sie relevante Normen auswählen und zuweisen.

Im Navigationsbaum sehen Sie dann die zugewiesene Maßnahme bzw. den Abschaltpunkt."

Neue Lebensphase anlege

Sie haben die Möglichkeit, für betriebsspezifische Tätigkeiten eine eigene Lebensphase anzulegen.

1. Wählen Sie dafür die Gefahrenstelle aus und klicken Sie auf 'Relevante Lebensphasen', gefolgt von einem Klick auf das Pluszeichen.

2. Im daraufhin erscheinenden Fenster 'Lebensphase erstellen' benennen und beschreiben Sie die neue Lebensphase und klicken dann auf 'Erstellen'.

3. Wählen Sie im Fenster 'Lebensphasen hinzufügen' die erstellte Lebensphase aus und fügen Sie sie mit einem Klick zur Komponente hinzu.
Diese erscheint anschließend im Strukturbaum unter den anderen Lebensphasen der Gefahrenstelle.

Die LoTo-Prozedur in der Software generieren

Sobald alle Tätigkeiten (Lebensphasen) und die dazugehörigen Abschaltpunkte (Maßnahmen) erfasst sind, können Sie die LoTo-Prozedur in der Software erstellen.
Markieren Sie hierfür die entsprechende Komponente und klicken Sie auf das Drucker-Symbol. Möchten Sie für das gesamte LoTo-Projekt alle Prozeduren generieren, erstellen Sie einen Gesamtbericht am Projekt.

Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout, Software CE-CON Safety

Lockout Tagout (LOTO): Vier verbreitete Fehlannahmen

Erstellt von Peter Roßmann am 17.01.24 09:28

"LOTO macht einen Haufen Mehrarbeit"!

"LOTO ist nichts für kleine Betriebe"

"Wieso LOTO? Wir haben doch PSA!"

Das Lockout-Tagout-Verfahren (LOTO) sichert Restenergien in Maschinen und Anlagen und macht so eine sichere Wartung und Instandhaltung möglich. Wir wenden uns heute den gängigen Fehlannahmen zu und versuchen aufzuklären. 

LOTO bedeutet einen hohen Mehraufwand für die Instandhaltung

Es ist richtig, dass das Lockout-Tagout-Verfahren für die Instandhalter zusätzliche Arbeitsschritte bedeutet, schließlich müssen die Energien abgestellt, Kugelhähne oder Drehräder mit dem richtigen Schloss oder LOTO-Hilfsmittel gesichert und mit einem Etikett markiert werden. Gute LOTO-Prozeduren können diese Zeit aber verkürzen: Denn je besser die Anweisungen sind, desto weniger Zeit benötigen die Instandhalter für LOTO. Lockout Tagout reduziert den Aufwand für die Instandhaltung noch an anderer Stelle: Im Stress der Produktion und im Zeitdruck müssen sich Instandhalter nicht bei jeder Reparatur und Wartung überlegen, wo die Gefährdungen der Maschine liegen und wie sie diese abschalten können. Stattdessen folgen sie einfach den definierten LOTO-Prozeduren. Nehmen sich Unternehmen also die Zeit, einmal die Gefährdungen im Rahmen des LOTO-Programms zu erfassen und Prozeduren zu erarbeiten, sparen sie diese Zeit bei jeder Reparatur oder anderen Arbeiten an der Maschine.

Wie hoch der Aufwand für Lockout Tagout an der einzelnen Maschine ist, variiert. Fahren mit der Elektrik auch die Pneumatik und andere Energien herunter, kann es ausreichend sein, die Maschine mit einem Schloss und einem Tag zu versehen und sie ist im Sinne von LOTO sicher. Es ist aber auch möglich, dass eine Anlage mit zehn Prozessgasen, welche nur mechanisch zu verriegeln sind, gespeist wird. Dann muss jedes mit einem LOTO-Hilfsmittel zum Beispiel am Handrad abgeschlossen werden

LOTO ist nur für große Anlagen relevant

Eine Fehlannahme ist, dass Lockout Tagout nur für große Industrieanlagen wichtig ist. Schließlich passieren Unfälle auch an kleinen Maschinen und in kleinen Unternehmen. Deswegen ist ein LOTO-Programm für Unternehmen mit Maschinen und Anlagen unabhängig von ihrer Größe sinnvoll. Da von Maschinen und Anlagen unterschiedliche Risiken ausgehen können, ist es wichtig, pro Maschine präzise LOTO-Prozeduren zu erstellen - eben nicht nur für die ganz großen, sondern für alle.

LOTO ist überflüssig, wenn persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird?

Viele gehen davon aus, dass LOTO durch das Tragen persönlicher Schutzausrüstung komplett entfallen kann - schließlich hat man bereits etwas für die Sicherheit getan.

Doch PSA kann nie eine Gefährdung im Vorfeld komplett verhindern, sondern begrenzt zumeist nur den Schaden. Sie ist wird also erst im letzten Schritt eine korrekten Risikominderung herangezogen.

Eine Kombination aus LOTO und PSA schafft dagegen eine sichere Arbeitsumgebung. Beides alleine reicht oft nicht aus um für Sicherheit zu sorgen.

Zum Beispiel: Man kann eine heiße Oberfläche nicht einfach abschalten - hierfür benötigt man dann Handschuhe, die dabei helfen. So greifen LOTO und PSA ineinander und erhöhen beide gemeinsam die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Das LOTO-Programm muss ständig weiterentwickelt werden

Das LOTO-Programm entspricht einem Lehrbuch und pro Maschine werden einzelne , spezifische Anweisungen erarbeitet. Das Programm muss zwar hin und wieder auf seine Aktualität hin geprüft werden, im Großen und Ganzen steht es aber langfristig. Einzelne Anweisungen können sich zum Beispiel wegen Reparaturen, Umbauten oder neuen Konfigurationen und Prozessen verändern. Möglicherweise müssen auch neue Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. Dieser Aufwand hält sich insgesamt aber in Grenzen - steht Lockout Tagout einmal, dann sind die notwendigen Aktualisierungen überschaubar. 

Der Aufwand besteht anfangs darin sich einmal mit den gefährlichen Energien und Auswirkung der Maschine im Rahmen der LOTO-Prozedur zu beschäftigen. Anschließend lässt sich vieles in Automatismen effektiv umsetzten.

LOTO mit intelligenter Software umsetzen

LOTO geht künftig noch einfacher: Mit unserer Software CE-CON Safety lassen sich das LOTO-Programm und LOTO-Prozeduren erstellen und dokumentieren - geplant ist die Funktionserweiterung für LOTO noch in 2024.

Übrigens: Wir unterstützen nicht nur dabei, LOTO aufzusetzen, wir helfen auch, es ins Laufen zu bekommen und am Laufen zu halten. Mit Audits und Überprüfungen des LOTO-Programms können wir Schwachstellen identifizieren und Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen. Wir unterstützen auch gern bei der Schulung der Mitarbeitenden und stellen so sicher, dass sie stets die aktuellen Verfahren und besten Praktiken anwenden. 


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Arbeitssicherheit, LoTo - Lockout Tagout, Software CE-CON Safety

Die Schoko-Nikolausrichtlinie -  Genormter Umweltschutz

Erstellt von Lucia Gefken am 15.12.23 12:48

Pünktlich zur Weihnachtszeit wird mir in den sozialen Medien die sogenannte „Schoko-Nikolaus-Richtlinie“ angezeigt. Hört sich lecker an und hat mein Interesse geweckt. Müssen Nikoläuse ein bestimmtes Maß oder Aussehen haben, um als Nikolaus angeboten zu werden? Und wie schaut es eigentlich mit den Weihnachtsmännern aus? Sind die auch betroffen?

Die Schokoladenrichtlinie

Eine kurze Recherche und zwei Schoko-Weihnachtsmänner später ist mir klar: Was lustig anmutet, ist wichtiger denn je. Denn der offizielle Name der Richtlinie VDI 3893 lautet „Emissionsminderung -Anlagen zum Rösten von Kakao und zur Herstellung von Schokoladenmassen“. Also betrifft diese Richtlinie nicht nur die frisch verzehrten Schokoholkörper, sondern auch die Pralinen in meinem Adventskalender, die Kuvertüre auf dem Kuchen und die Schokostreusel auf dem Frühstücksbrot. In der Richtlinie finden sich Informationen über die einzelnen Verfahrensstufen zur Herstellung von Schokoladenmassen. Außerdem werden die dabei auftretenden Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen fokussiert und erklärt, wie diese zu messen und minimieren sind. Eine Richtlinie also, die sich positiv auf die Umwelt auswirken sollte.

Mehr als nur leere Worthülsen - Richtlinien schaffen Klarheit

Normen und Richtlinien sind also nicht nur komplizierte Wortgebilde, die kaum ein normaler Mensch ohne Interpretationshilfe versteht und sind nicht erfunden worden, um unseren Arbeitsalltag zu erschweren. Sie sind nützlich, wenn auch in der Umsetzung oft ärgerlich. Wir haben bereits in früheren Texten gelernt, dass sie uns vor Arbeitsunfällen schützen und unsere Produkte sicher machen, damit uns nichts passiert. Oder sie bewahren uns vor großem Chaos, weil zum Beispiel Papiergrößen genormt sind und wir nicht für jeden neuen Drucker eine andere Papiergröße kaufen müssen – es reicht schon, dass bisher mit jedem neuen Elektronikgerät ein neues Ladekabel angeschafft werden musste. Übrigens wird auch hier eine neue Richtlinie für einheitliche Ladekabel sorgen und der Suche nach dem richtigen Kabel im Spaghetti-Haufen hoffentlich bald ein Ende bereiten.                                                                                                          Auch die Umwelt soll von Richtlinien und Normen profitieren.

Richtlinien als Beitrag zum Umweltschutz

Ein wichtiger Baustein in der umweltfreundlichen Richtlinien- und Normenwelt ist sicherlich der
europäische Grüne Deal, mit dem geregelt ist, wie wir zum Beispiel in Zukunft mit den Ressourcen umgehen und eine Kreislaufwirtschaft schaffen. Der nachhaltige Gedanke war sicher auch (neben den Kosten) ein Hauptfaktor, warum wir laut Maschinenverordnung zukünftig unsere Betriebsanleitungen nicht mehr zwingend in Papierform bereitstellen müssen. Auch die neue Ökodesign-Verordnung wird zukünftig noch weiter zur Regelung der Ressourceneffizienz und somit zum Umweltschutz beitragen.

Dabei soll der digitale Produktpass helfen. Denn damit können Lieferketten besser zurückverfolgt und bedenkliche Stoffe schneller identifiziert werden.
Auch rechtliche Forderungen an Nutzungs-Informationen über die richtige Entsorgung, Wartung und Reparatur eines Produkts, etwa in Form von Betriebsanleitungen, sind am Ende nicht nur
Maßnahmen zum Schutz der Personen, die damit arbeiten, sondern ein Beitrag zum Umweltschutz. Denn wer die notwendigen Wartungstätigkeiten durchführt, die Filter regelmäßig austauscht oder auf ausreichend Schmierfett am Motor achtet, hat länger was von seinem Produkt und muss nicht frühzeitig ein Neues kaufen. Das sehen wir am deutlichsten am Verbrennermotor unserer Autos. Wenn wir hier die Kontrollleuchten ignorieren und Wartungsintervalle vernachlässigen, wird unser fahrbarer Untersatz im schlimmsten Fall den Dienst quittieren. Normen und Richtlinien sind oft ein Ärgernis, können aber je nach Anforderungen zum Umweltschutz beitragen – nicht nur bei den
Nikoläusen.


Weiterlesen
0 Kommentare Zu den Kommentaren

Themen: Über CE-CON, Technische Dokumentation

Jetzt den Blog-Newsletter abonnieren!